Vorkonzeption Bebauungsplan "Am Heimfeld"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.12.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 27.10.2020 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung des Baugebiets „Am Heimfeld“ erlassen. Das Gebiet soll gleichzeitig im Flächennutzungsplan als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden. In der heutigen Sitzung soll der Gemeinderat die angestrebte Nutzung des Gebietes diskutieren, um Leitplanken für die Ausschreibung zur Suche eines Planers festzusetzen. Nach der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) folgendermaßen definiert:
§ 4 Allgemeine Wohngebiete
(1) Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen.
(2) Zulässig sind
1.   Wohngebäude,
2.   die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe,
3.   Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden
1.   Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
2.   sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,
3.   Anlagen für Verwaltungen,
4.   Gartenbaubetriebe,
 5.   Tankstellen
Aus §4 BauNOV ergibt sich demnach ein relativ weitgefasster Gestaltungsspielraum, den es in einer allgemeinen Aussprache zu definieren gilt. Ziel ist es in offener Diskussion einen Nutzungskatalog zu erarbeiten, der den Bedürfnissen der Gemeinde Oberaudorf und Ihrer Bürger gerecht wird.

Diskussionsverlauf

Das Gemeinderatsmitglied Ursula von Redwitz betritt um 19.30 Uhr den Sitzungsraum und nimmt ab diesem Zeitpunkt an den Beratungen und Abstimmungen teil. Es sind nun 19 Mitglieder des Gemeinderats anwesend.
Der Erste Bürgermeister führt in das Thema ein und betont dabei, dass die heutigen Beratungen Vorgaben für eine geordnete und sinnvolle bauliche Entwicklung für das gesamte Gebiet „Am Heimfeld“ zum Ziel haben sollen. Einzelheiten über Veräußerungen von Grundstücken stehen derzeit jedoch noch nicht zur Debatte.
Grundsätzlich kann sich der Bürgermeister eine Dreiteilung der Baufläche vorstellen. Demnach sollen entlang der Bad-Trißl-Straße einige größerer Baukörper entstehen. Die Bebauung sollte dann nach Osten in der Höhe abfallen und der östliche Flächenteil sollte eher für Einfamilien- bzw. Doppelhäuser und auch Dreispänner vorgesehen werden. Schließlich sollte im Bereich des jetzigen Parkplatzes auch eine nicht allzu dichte Wohnnutzung entstehen. Die größeren Gebäude an der Bad-Trißl-Straße seien auch gut geeignet um hier Wohnprojekte mit Bezug auf soziale Aspekte zu schaffen.
In der anschließenden Diskussion wird aus dem Gremium mehrfach geäußert, dass man das Gebiet weitgehend nicht mit großen Mehrfamilienhäusern bebauen sollte. Häuser mit bis zu 6 Wohneinheiten wären sinnvoll. Insbesondere gilt es, die Entstehung von Zweitwohnungen zu verhindern.
Häufig wird auch bemerkt, dass man für das Gebiet eher eine lockere Bebauung anstreben sollte, die hauptsächlich aus Einfamilenhäusern besteht. Dabei sollten die einzelnen Parzellen nicht zu klein geschnitten sein, sowie genügend Platz für die öffentliche Erschließung vorgesehen werden. Die Grundstücke müssten auch über ausreichende Stellplätze für Kraftfahrzeuge verfügen, damit der öffentliche Erschließungsbereich weitgehend von parkenden Fahrzeugen freigehalten wird. Im Hinblick auf den Veräußerungserlös sieht man mit Grundstücken für Einfamilienhäuser sehr gute Möglichkeiten. Insgesamt könnten überschlägig 26 Parzellen für eine Bebauung entstehen.
Durch zahlreiche Wortmeldungen wurde darauf hingewiesen, dass in der Planung für das Gebiet „Am Heimfeld“ auch ausreichende Flächen für Aufenthalt und soziale Begegnung berücksichtigt werden muss. Genauso wichtig wird auch eine ausgewogene, nachhaltige Begrünung der gesamten Fläche angesehen.

Kein einheitliches Meinungsbild ergab sich bei der Frage, ob in der Bebauung auch Wohnprojekte mit sozialer Nutzung entstehen sollen. Einige Ratsmitglieder wiesen auf den dadurch verminderten Verkaufswert für die Grundstücke hin, andere Wortmeldungen betonten gerade die Lage zur Ortsmitte als guten Standort für sozialen Wohnraum. Hier verwies der Bürgermeister darauf, dass in den Wahlprogrammen aller Fraktionen auch Förderung solcher Projekte durch die Gemeinde angesprochen wurden. Details zur Nutzung, zur Zweckbestimmung und dem Verkauf von einzelnen Grundstücken können aber derzeit noch nicht zur Debatte stehen.
Als hilfreich erwies sich auch der Beitrag von Ratsmitglied Benno Fürbeck, der anhand des Luftbildes erläuterte, dass die Bebauung für das Gebiet „Am Heimfeld“ in seiner Art und Weise etwa der Bebauung des gegenüber der Bad-Trißl-Straße liegenden Bereichs entsprechen könnte. Die größeren Häuser entlang der Straße sind ein Beispiel für eine angedachte Bebauung auf der Fläche, wo das Hallenbad stand und das dortige Wohngebiet „Kleinfuchsenfeld“ wird allgemein als sehr gelungen und homogen empfunden und sollte als Anregung für die Gestaltung einer Bebauung für das Heimfeld in Betracht gezogen werden. Dieser Vorschlag stieß im gesamten Gremium auf Zustimmung.
Abschließend schlägt der BGM vor, das Vergabeverfahren der Architektenleistungen (freiberuflichen Leistungen) analog dem Verfahren zum Umbau der „Alten Schule“, zur Erweiterung der KiTa-Einrichtung, zu starten. Lösungsvorschläge (Bebauungsplanentwürfe) der Architekten werden dem Gemeinderat dann vorgestellt. Der Vorschlag stößt auf Zustimmung.  

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt die Ergebnisse und erarbeiteten Ziele der heutigen Sitzung in einen Ausschreibungstext zu überführen und die Ausschreibung zu veranlassen. Für die Vergabe der Architektenleistungen zur Erstellung des Bebauungsplanes im Baugebiet „Am Heimfeld“ wird das Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlägen gewählt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2020 11:44 Uhr