Satzung über die Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.05.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Grundschule Oberaudorf wird bisher eine Betreuung der Schulkinder nach Unterrichtsende bis 14.00 Uhr angeboten (sog. Mittagsbetreuung). Grundsätzlich besteht für die Gemeinde als Träger der Schule die Verpflichtung, eine Aufsicht für Schüler, die berechtigt sind, die Schülerbeförderung in Anspruch zu nehmen, bis zur Abfahrt des nächsten regulären Schulbusses, zu gewährleisten. Die Mittagsbetreuung übernimmt damit auch die Funktion der sog. Warteklasse und bietet darüber hinaus eine geordnete Betreuung der Schulkinder, sofern die Eltern dies wünschen.

Das erweiterte Angebot der Mittagsbetreuung ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde, die aber staatlich gefördert wird. Sie bietet den Erziehungsberechtigten die Möglichkeit einer qualifizierten Beaufsichtigung ihrer Kinder über die reguläre Unterrichtszeit hinaus.

Derzeit erhält die Gemeinde eine staatliche Förderung für zwei Gruppen mit einer Betreuungszeit bis 14.00 Uhr von 6.646 € für das Schuljahr. Dieser Betrag ist bei Einsatz von zwei Kräften und einer Ersatzkraft bei Ausfällen bei weitem nicht kostendeckend.

Aufgrund der steigenden Nachfrage und zur rechtlichen Absicherung muss die Mittagsbetreuung daher grundlegend geregelt werden. Insbesondere ist zur Ermittlung des Betreuungsbedarfs eine verbindliche Anmeldung der Schulkinder notwendig. Auch der Betreuungsrahmen sollte exakt bestimmt werden.

Wie in den Nachbargemeinden bereits vorhanden, ist dazu der Erlass einer Satzung erforderlich. Der Inhalt der Satzung ist weitgehend vereinheitlicht. Die Kostensatzung muss den örtlichen Gegebenheiten genauer angepasst werden.

Die Satzung wurde gemeinsam mit der Schulleitung entwickelt und soll ab dem kommenden Schuljahr gültig sein. Deshalb wird folgender Entwurf der Satzung über die Mittagsbetreuung an der Grundschule Oberaudorf zur Abstimmung vorgelegt: (Der Satzungsentwurf wurde an die Ratsmitglieder mit den Sitzungsunterlagen zugesandt).

Satzung über die Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf

Die Gemeinde Oberaudorf erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S.796, BayRS 2020-1-1-l), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.03.2021 (GVBl S. 74), für die Einrichtung „Mittagsbetreuung an der Grundschule Oberaudorf“ folgende

Satzung über die Mittagsbetreuung

§ 1
Trägerschaft und Rechtsform

Die Gemeinde Oberaudorf ist Trägerin der Einrichtung Mittagsbetreuung an der
Grundschule Oberaudorf – nachfolgend „Mittagsbetreuung“ genannt. Sie wird von ihr als
öffentliche Einrichtung der Gemeinde im Sinne des Art. 21 GO auf öffentlich-rechtlicher
Grundlage betrieben.

§ 2
Aufgabe und Verwaltung der Einrichtung

1) Die Mittagsbetreuung ist grundsätzlich eine Einrichtung für Schulkinder der 1. bis 4.
Klassen der Grundschule Oberaudorf. Zu diesem Zweck wird ausreichendes Personal
mit pädagogischen Kenntnissen zur Verfügung gestellt. Die Betreuungskapazität wird entsprechend der Verfügbarkeit von Personal und Räumlichkeiten rechtzeitig vor Beginn des nächsten Schuljahres festgelegt.

2) Die Verwaltungs- und Kassengeschäfte der Mittagsbetreuung obliegen der Gemeindeverwaltung.

3) Für den organisatorischen Betrieb sind die jeweiligen Betreuerinnen der Mittagsbetreuung eigenverantwortlich.

§ 3
Ziele und Inhalte

Die Mittagsbetreuung gewährleistet eine verlässliche Betreuung der Kinder nach dem
Unterrichtsende. Den Schülerinnen und Schülern soll dabei Gelegenheit geboten werden, sich zu entspannen, allein oder mit anderen zu spielen, kreativ zu sein und soziales Verhalten zu üben, sowie freiwillig und selbstständig die Hausaufgaben zu erledigen. Eine qualifizierte Hausaufgabenbetreuung findet nicht statt.

Aufgenommen werden grundsätzlich nur Kinder der Grundschule Oberaudorf, Ausnahmen können in Einzelfällen zugelassen werden. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft der Träger im Benehmen mit Schulleiter und Betreuungsperson. Die Höchstzahl der aufzunehmenden Schulkinder wird von der Gemeinde Oberaudorf bestimmt. Da die Durchführung der „Mittagsbetreuung“ an die staatliche Förderung geknüpft ist, wird das Weiterbestehen überprüft, wenn die von den Förderstellen
vorgegebene Mindestteilnehmerzahl unterschritten wird.

§ 4
Gebühren

Die Gebühren (Elternbeiträge) werden in einer gesonderten Gebührensatzung geregelt.

§ 5
Zeitlicher Umfang

1) Die Mittagsbetreuung findet von Montag bis einschließlich Freitag grundsätzlich jeweils von 11.15 Uhr bis 14.00 Uhr statt.

2) Die Mittagsbetreuung wird nur während des allgemeinen Schulbetriebes ausgeübt.
Während der Ferienzeit oder an Feiertagen bleibt die Einrichtung geschlossen.

§ 6
Sonstiges

Schulkinder, die trotz wiederholter Ermahnung durch ungehöriges Betragen die Einrichtung ernsthaft stören, können von der Leitung vom weiteren Besuch ausgeschlossen werden. Von der Mittagsbetreuung können Schulkinder zudem ausgeschlossen werden, wenn die Personenberechtigten ihren Zahlungsverpflichtungen nach der entsprechenden Gebührensatzung trotz Mahnung innerhalb der Mahnfrist nicht nachkommen.

§ 7
Inkrafttreten

1) Diese Satzung tritt zum 01. September 2021in Kraft.


Oberaudorf,

GEMEINDE OBERAUDORF

Dr. Matthias Bernhardt
Erster Bürgermeister

Diskussionsverlauf

Nach Einführung in das Thema durch den Bürgermeister und den Geschäftsleiter informiert der Leiter der Grundschule Oberaudorf, Herr Wiesensarter, über den Ablauf und die Notwendigkeit der Mittagsbetreuung an der Schule Oberaudorf. Bei steigendem Bedarf ist eine geregelte Aufsicht der Schüler auch nach Unterrichtsende dringend notwendig. Ein Trend zur Ganztagesbetreuung ist zudem auch durch Bestrebungen des Gesetzgebers deutlich erkennbar. Die Mittagsbetreuung ist deshalb mehr als nur der Einstieg zu verlängerten Schulangeboten und die Gemeinde sollte sich bereits jetzt mit dieser Thematik eingehend befassen.

Nachdem Herr Wiesensarter alle Fragen bezüglich der Satzung über die Mittagsbetreuung beantwortet hat, verliest der Bürgermeister den Beschlussvorschlag und bittet um Abstimmung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf. Sie soll am 01.09.2021 in Kraft treten. Die Verwaltung wird beauftragt die Satzung auszufertigen und bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.05.2021 11:28 Uhr