Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung auf öffentlichen Verkehrsflächen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 23.11.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat und auch der Ausschuss für Dorfentwicklung, Umwelt, Landwirtschaft, Soziales und Tourismus haben mehrfach über Lösungen zur Ordnung des ruhenden Verkehrs im Ortszentrum und auf den öffentlichen Parkplätzen beraten.
Die Problematik der Zweckentfremdung der öffentlichen Parkplätze durch private Nutzung verstärkt sich zunehmend. So werden nicht nur Wohnmobile dauerhaft abgestellt, sondern auch zahlreiche Betriebe, wie z.B. die Deutsche Post AG, benutzen dauerhaft für ihre Mitarbeiter die öffentlichen Parkplätze und entziehen diese den Besuchern der Geschäfte und Institutionen.
Zusätzlich ist feststellbar, dass viele Privatfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden und die Halter sich dadurch die Miete für Garagen oder Stellplätze einsparen. Besonders behindern die dauerhaft abgestellten Fahrzeuge den Winterdienst, was zu Folge hat, dass die öffentlichen Parkplätze oft nur unzureichend freigehalten werden können und so wiederum nicht zweckmäßig genutzt werden können.
Ebenso problematisch stellt sich die Lage auch bei den Parkplätzen bei der Hocheck-Bergbahn und am Waldparkplatz dar. Hier werden die Plätze von vielen Tagesgästen belegt, die die Wanderwege und Freizeiteinrichtungen unentgeltlich nutzen aber dann im Ort oder in den Gaststätten nicht konsumieren. Die Oberaudorfer Bevölkerung trägt letztendlich die Kosten für die Errichtung und den Erhalt der Parkplätze und profitiert davon nur im geringem Umfang.
Aufgrund der guten Erfahrungen, die mit der Einführung der Gebührenpflicht am Parkplatz Luegsteinsee gemacht wurden, soll das System der gebührenpflichtigen Parkplätze auf den Ortskern von Oberaudorf und auf die großen Wanderparkplätze ausgedehnt werden. Die Gebührenerhebung soll mittels Parkscheinautomaten erfolgen, wobei gerade im Ortszentrum eine gebührenfreie Parkzeit von bis zu zwei Stunden berücksichtigt wird.
Die Verwaltung wird ein entsprechendes Konzept entwickeln und die notwendigen Angebote für die technische Umsetzung einholen. Nach Vorlage dieses Konzepts ist vom Gemeinderat eine angepasste Parkordnung zu erlassen, in der die Gebührentatbestände genau geregelt sind. Details hierzu werden vorher im Gremium abgestimmt.
Eine effektive Parkraumbewirtschaftung kann aber nur erfolgreich durchgeführt werden, wenn entsprechende Kontrollen stattfinden. Eine Kontrolle des ruhendenden Verkehrs durch die Polizeiinspektion Kiefersfelden findet weitgehend leider nicht statt.
Der Bürgermeister schlägt daher vor, anhand des entwickelten Parkraumkonzeptes mit dem Zweckverband kommunales Dienstleistungszentrum Oberland über entsprechende Leistungen für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs anzufragen. Erfahrungsgemäß können dadurch auch Einnahmen für die Gemeinde generiert werden.
Diskussionsverlauf
In einer eingehenden Diskussion über die Vor– und Nachteile der Parkraumbewirtschaftung setzt sich im Gremium die Meinung durch, dass das Vorhaben sinnvoll und auch eine dazugehörige Kontrolle des ruhenden Verkehrs notwendig ist. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Parkplätze im Ortszentrum ein gebührenfreier Parkzeitraum berücksichtigt werden muss.
Gemeinderatsmitglied Magnus Waller verweist darauf, dass entsprechende Parkkontrollen auch in Niederaudorf, insbesondere am Schindlberger See, erforderlich sind.
Beschluss
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung ein Konzept für die örtliche Parkraumbewirtschaftung zu entwickeln und den Entwurf einer Parkverordnung vorzulegen.
Außerdem wird der Erste Bürgermeister beauftragt, einen Vertragsentwurf zur Überwachung des ruhenden Verkehrs für das Gemeindegebiet von Oberaudorf mit dem Zweckverband kommunales Dienstleistungszentrum Oberland zu erarbeiten und dem Gemeinderat vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.12.2021 10:18 Uhr