Vorberatung zum Haushaltsplan 2021 mit Anlagen der Gemeinde Oberaudorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Finanzausschusses, 16.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Ab 19:55 Uhr (während TOP 3) nimmt Gemeinderat Alois Holzmaier als Vertretung für Ausschussmitglied Rechenauer an der Sitzung teil.
Allgemeines
Nach Art. 63 GO hat die Gemeinde Oberaudorf für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Hierüber beschließt der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung (Art. 65 und 32 Abs. 2 GO i.V. mit § 2 Nr. 10 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf). Der Finanzausschuss der Gemeinde Oberaudorf ist nach § 9 Abs. 3 Nr. 1 e für den Gemeinderat Oberaudorf für die Vorberatung der Haushaltssatzung einschließlich der Anlagen und Bestandteile zuständig. Als vorberatender Ausschuss hat er die Aufgabe, dem Gemeinderat einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Allen Ausschuss-Mitgliedern liegt ein erster Vorentwurf des Haushaltsplanes 2021 einschließlich der dazugehörigen Bestandteile und Anlagen wie Gesamtplan, Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes (VWH) und Vermögenshaushaltes (VMH), Übersichten über die Verpflichtungsermächtigungen, den voraussichtlichen Stand der Schulden und Rücklagen (auf Basis der ausgedruckten Fassung bzw. Stand vom 08.03.2021) und der Beteiligungsbericht vor. Die Unterlagen wurden am 09.03.2021 allen Gemeinderatsmitgliedern im Ratsinformationssystem (RIS) mit der Ladung zur FA-Sitzung am 09.03.2021 zugestellt. Der Planentwurf wurde während der Planaufstellung mit allen für die Einzelpläne verantwortlichen Mitarbeiter und mit dem 1. Bürgermeister besprochen. Außerdem wurden die Ansätze unter Berücksichtigung der Jahresergebnisse 2019 und 2020 verglichen und dann dementsprechend nach den derzeitigen Gegebenheiten aktualisiert, der beschlossenen bzw. behandelten Maßnahmen im Gemeinderat bzw. den Fachausschüssen, der inzwischen vorliegenden Steuerbescheide (Sollstellungen), der Steuerschätzung, der Mitteilungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und der eigenen Erkenntnisse festgelegt. War es bisher schon nicht einfach die Haushaltsansätze aus den Vorjahren ins nächste Jahr zu übernehmen, so ist die Situation in diesem Jahr mit Erscheinen des Corona-Virus und den anschließenden wirtschaftlichen Auswirkungen auf viele Bereiche des Haushalts für das Jahr 2021 nur schwer abschätzbar. Gerade der Einbruch der Einnahmen im Tourismusbereich, besonders beim Kurbeitrag und beim Fremdenverkehrsbeitrag für die Zimmervermietung macht die Voraussage der Haushaltsansätze in diesem Bereich nicht leichter. Zum jetzigen Zeitpunkt kann die Dauer und die Auswirkungen des Coronavirusbedingten Lockdowns nicht vorausgesagt werden. Kurz gesagt; wie sich die Corona-Krise auf das Jahr 2021 und Folgejahr ab dem jetzigen Zeitpunkt auswirkt, kann nur sehr vage eingeschätzt werden. Die Einnahmen im Bereich des Tourismus werden auf alle Fälle gegenüber 2018 und 2019 wesentlich zurückgehen. Es bleibt abzuwarten ob eine schnelle Erholung des Tourismus im zweiten Halbjahr 2021 eintritt und sich dadurch die Mindereinnahmen im ersten Halbjahr etwas ausgleichen. Im restlichen Tourismusbereich gilt, wie bei allen Haushaltsstellen: Viele Ausgaben auf den Haushaltstellen sind konstant und unveränderlich und deshalb nicht steuerbar.
Bei der Gewerbesteuer und den Einnahmen aus der Einkommenssteuer orientieren wir uns an den Zahlen aus dem Jahr 2020. Mit einem großen Einbruch der Gewerbesteuer- und Fremdenverkehrsbeitrag für Großbetriebe ist unserer Meinung erst im Jahr 2022 zu rechnen, da die Jahresabschlüsse 2020 der Betriebe sich erst 2022 auf die Einnahmen durchschlagend auswirken werden. Zuweisungen des Bundes oder des Landes an die Kommunen um die Pandemiefolgen etwas abzumildern, sind unseres Wissens noch nicht vorgesehen.
Die Einhaltung der Haushaltsansätze, Reduzierung der Ausgaben bzw. durch entsprechende Einnahmen geleistet werden sind unabdingbar. Natürlich sind viele der Ausgaben von der Gemeinde kaum beeinflussbar (gesetzliche Vorgaben, Kreisumlage, Personalausgaben etc.). Bei anderen Kosten, vor allem Ausgaben für die freiwilligen Leistungen, hat die Gemeinde dagegen weitaus mehr Möglichkeiten, diese zu steuern und an die Mindereinnahmen 2021 oder der nächsten Jahre anzupassen.
Diskussionsverlauf
Im Vorfeld erklärte der stellvertretende Kämmerer Sammet den Ausschussmitgliedern den Unterschied zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt. Beim VWH wurden vom Kämmerer nur die wichtigsten Ein- und Ausgaben durchgesprochen. Die Einzelpläne des VMH wurden nacheinander durchgegangen und soweit nötig einzelne Erläuterungen gegeben. Fragen der Ausschussmitglieder zu verschiedenen HH-Stellen oder Maßnahmen wurden vom 1. Bürgermeister bzw. Kämmerer beantwortet und erklärt.
Beschluss
Der Finanzausschuss beschließt, den im Entwurf vorliegenden Haushaltsplan 2021 samt seinen Anlagen in den Gesamthaushalt für die zweite Beratung des Finanzausschusses am 13.04.2021 mit aufzunehmen. Die Steuerhebesätze für 2021 sind unverändert beizubehalten.
Als Anlagen zum Haushaltsplan 2021 sind insbesondere die Einzelpläne des VWH und VMH, eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen, der voraussichtliche Stand der Schulden und Rücklagen und der Beteiligungsbericht zu nennen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.04.2021 15:13 Uhr