Vorbescheid zum Neubau von drei Ferienhäusern am Grabnerhof, Flur Eck, Fl.Nr. 1111, Gemarkung Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 20.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 20.07.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1111 sollen südlich der Straße zum Hockeck, direkt gegenüber des Grabnerhofs, südöstlich des bestehenden Stadls 3 Ferienhäuser mit den Außenabmessungen ca. 8,50 m x 8 m mit jeweils einer überdachten Terrasse und einer ca.-Höhe von 4,30 m (Giebel) in Holzbauweise entstehen. Das Vorhaben wurde vorab bei einem Ortstermin bereits mit der unteren Naturschutzbehörde besprochen, eine entsprechende Bewertung ist den Dokumenten beigefügt. Das Bauvorhaben ist nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) zu bewerten und zu beurteilen. Fragen zum Vorbescheid werden nicht gestellt. Die notwendige Erschließung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesichert und muss in Zusammenarbeit mit den Gemeindewerken geplant und erstellt werden. Die drei Ferienhäuser sollen einen zusätzlichen Baustein zur Existenzsicherung des Grabnerhofs schaffen und auch mit der Arbeit am Hof vereinbar sein. Gemäß Hinweise zum Bauen im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, herausgegeben vom bayerischen Staatsinnenministerium, ist die Schaffung von Ferienwohnungen durch Neubau im Hinblick auf die Voraussetzungen mitgezogener privilegierter Nutzungen nicht unproblematisch. Sofern ein Neubau im Einzelfall als mitgezogene Nutzung zulässig ist, muss dieser im Übrigen möglichst flächenschonend ausgeführt werden. Ferienwohnungen bedürfen, sollen sie an der Privilegierung teilhaben, einer rechtlichen oder tatsächlichen Sicherung, die die Zuordnung zu dem Betrieb auf Dauer gewährleistet.  
In dieser Sitzung soll geklärt werden, ob grundsätzlich von Seiten der Gemeinde Einverständnis mit der Errichtung der Ferienhäuser besteht, unabhängig von den baurechtlichen Voraussetzungen, welche durch die Genehmigungsbehörde zu klären sind. Um dem Bauherrn zusätzliche Kosten zu ersparen und der Gemeinde Planungssicherheit zu gewähren, wird ein vor-Ort-Termin mit dem Kreisbaumeister vorgeschlagen, um eine fundierte städtebauliche Bewertung zu erhalten, die dem Gemeinderat die Beurteilung erleichtert.

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung der Planungen durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erläutert Bürgermeister Matthias Bernhardt das geplante Vorhaben, der vorliegende Antrag soll der erste Schritt sein.  Es soll darüber diskutiert werden, wie mit diesem Antrag umzugehen ist. Der Bürgermeister schlägt auch vor, zeitnah einen Ortstermin mit dem Kreisbaumeister zu vereinbaren. Es beginnt eine lebhafte und teilweise emotionale Diskussion über die Zuverdienstmöglichkeiten der Landwirte und der Vereinbarkeit mit den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes. Gremiumsmitglied Katharina Kern informiert darüber, dass es sich hier um einen klassischen Nebenverdienst in der Landwirtschaft mit Bezug zur Hofstelle handelt. Grundsätzlich wird das Bauvorhaben als Bereicherung für das touristische Angebot von Oberaudorf angesehen, der Standort sollte jedoch, auch aufgrund der topographischen Gegebenheiten (Hanglage) vor Ort angesehen werden. Die Verwaltung betont nochmals, dass hier generell durch das Landratsamt Rosenheim abzuklären ist, inwieweit die mitgezogene Privilegierung hier anzuwenden ist. Der Bürgermeister weist nochmals darauf hin, dass nicht die Gemeinde sondern das Landratsamt Rosenheim Genehmigungsbehörde ist. Von einigen Gremiumsmitgliedern kommt der Vorschlag, die weiteren Anträge zu diesem Bauvorhaben im Hauptausschuss zu behandeln. Letztendlich ist man sich größtenteils einig, einen Ortstermin mit dem Bauwerber und dem Kreisbaumeister zu vereinbaren. Nach diesem Termin soll erneut ein Antrag auf Vorbescheid gestellt werden.

Beschluss 1

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Beschluss 2

Die Verwaltung wird mit den Bauwerbern und dem Kreisbaumeister einen vor-Ort-Termin vereinbaren, um eine fundierte städtebauliche Bewertung zu erhalten. Die Bauwerber werden aufgefordert, nach diesem Termin erneut einen Antrag auf Vorbescheid einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 30.07.2021 09:07 Uhr