Schöffenwahl 2018: Beschlussfassung über die die Aufnahme in die Vorschlageliste für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 15.05.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Dem Gremium werden die Bewerbungen für die Aufnahme in die von der Gemeinde aufzustellende Liste für die Schöffenwahl 2019 bis 2023 bekanntgegeben. Gemäß der Schöffenbekanntmachung ist für die Aufnahme von Personen in die Schöffenliste eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Gemeinderats erforderlich. Die Gemeinde Oberaudorf ist verpflichtet, mindestens vier Personen vorzuschlagen.
Eine Vorauswahl der Bewerbungen ist unzulässig, Beschlussvorschläge sind aber möglich. Soweit Bedenken gegen eine Bewerbung bestehen, kann in einer Beschlussvorlage darauf hingewiesen werden.
Nach öffentlicher Aufforderung sind sechs Bewerbungen bei der Gemeinde eingegangen. Es handelt sich um
Georg Fongern, Ernst-Sachs-Straße 11 a, Ursula Freifrau von Redwitz, Klosterweg 28 a, Genoveva Uhlik, Waldweg 1 a, Burkhard Retzlaff, Traithenstraße 5, Hans Seebacher, Kaiserstraße 19 b und Elisabeth Diaz-Heinen, Blumenweg 5.
Nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat wird die Schöffenliste eine Woche öffentlich ausgelegt und anschließend an das Amtsgericht Rosenheim übersandt. Auf die endliche Auswahl der Schöffen hat die Gemeinde keinen Einfluss.
Diskussionsverlauf
Nach der Einleitung durch den 1. Bürgermeister Herrn Hubert Wildgruber erteilt dieser dem Verwaltungsbeamten Herrn Florian Seebacher das Wort. Herr Seebacher erläutert ausführlich Aufgabe, Verlauf und Voraussetzungen für die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die genannten Bewerber in die Vorschlagsliste für Schöffen aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hans Seebacher nimmt an Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO) nicht teil.
Datenstand vom 12.06.2018 07:14 Uhr