Strompreise 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses, 07.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss 3. Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 07.11.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Strompreise bleiben in 2018 gegenüber 2017 stabil!
Nachdem es in den Vorjahren an den Strommärkten zu deutlichen Verwerfungen gekommen war, zeichnet sich für 2018 eine Beruhigung ab. Dabei ist teilweise eine Trendumkehr bei den wichtigsten Strompreisbestandteilen festzustellen.
Insgesamt ist für die staatlichen Abgaben ein sehr leichter Rückgang um 0,129 ct/kWh zu verzeichnen.
EEG- Umlage: Nach teilweise dramatischen Anstiegen (2010: 2,047 ct/kWh auf 6,88 ct/kWh) stabilisiert sich diese in 2018 auf 6,792 ct/kWh.
KWKG- Umlage: Nach einem Anstieg z.B. seit 2012 (0,002 ct/kWh) bis 2017 (0,438 ct/kWh) ist auch hier ein leichter Rückgang zu verzeichnen (2018: 0,345 ct/kwh). 
§ 19/2 NEV Umlage: Mit dieser, erst 2012 eingeführten Umlage sollen stromintensive Kunden von dem, im Wesentlichen durch den Ausbau erneuerbarer Energie bedingten, drastischen Anstieg der Netznutzungsentgelte entlastet werden. 
2012: 0,151 ct/kWh; 2017: 0,388 ct/kWh; 2018: 0,370 ct/kWh)
§ 17 EnWG Umlage: Diese Umlage wurde 2013 eingeführt und wird auch Offshore- Haftungsumlage bezeichnet. Sie dient der Absicherung der Risiken des Ausbaus der Windenergie an den deutschen Küsten. 2013: 0,250 ct/kWh; 2017: -0,028 ct/kWh (Kostenrückerstattung!); 2018: 0,037 ct/kWh
§ 18 AbLaV: Die abschaltbare Lasten Verordnung wurde 2014 eingeführt. Durch den Ausbau der erneuerbaren Energie kommt es zu einer Instabilisierung der Stromnetze. Mit dieser Umlage sollen z.B. Entschädigungsmaßnahmen finanziert werden, wie sie durch Zwangsabschaltungen infolge Überproduktion, z.B. bei erhöhter, nicht benötigter Windstromeinspeisung entstünden. 2014: 0,009 ct/kWh; 2017: 0,006 ct/kWh; 2018: 0,011 ct/kWh
Die Konzessionsabgabe bleibt mit 1,32 ct/kWh (für Standartkunden) stabil.
Die Netzentgelte werden staatlich reguliert. Dank dieser Regulierung sind die Margen der Gemeindewerke in den letzten Jahren deutlich rückläufig, da trotz steigender Kosten und eines Netzausbaus die ursprünglichen Erträge laufend gekappt werden. Dem stehen drastische Anstiege in den Kosten für die vorgelagerten Netze gegenüber, die durch Netzstabilisierungsmaßnahmen und einen Netzausbau infolge der gewollten Priorisierung erneuerbaren Energien entstehen. Für 2018 ist dennoch eine leichte Absenkung zu verzeichnen: 2017 8,35 ct/kWh; 2018 8,29 ct/kWh

Stromeinkauf: Hier ist an den Börsen eine Trendwende festzustellen. War von 2013 bis Ende 2015 ein Verfall der Preise von ca. 4 ct/kWh auf 2 ct/kWh (Tiefstpreis Baseload für das Beschaffungsjahr 2018) festzustellen, so sind die Preise seither wieder um ca. 1,5 ct/kWh gestiegen, alleine von 2,8 ct/kWh im Juni 2017 auf 3,7 ct/kWh im November 2018. Alleine durch die längerfristige Beschaffungspolitik (die wesentlichen Strommengen für 2018 wurden bereits bis Sommer 2017 eingekauft) ist es gelungen, diesen Effekt für die Gemeinde abzudämpfen.
Insgesamt ergibt sich für 2018 gegenüber 2017 eine um ca. 0,2 ct/kWh (7.- €/a für Normhaushalt mit 3.500 kWh) verbesserte Marge. Nachdem in den letzten Jahren alle Einkaufsvorteile an unsere Kunden in voller Höhe weitergegeben wurden, und durch Gesetzesänderungen der bisher genutzte Stromsteuervorteil für Eigenerzeugungsanlagen (zuletzt ca. 40.000 €/a) weggefallen ist, sollen die Strompreise stabil bleiben. 

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen sehr interessiert zur Kenntnis. Insbesondere gibt es Nachfragen zur Preisentwicklung der Nachbarwerke, bzw. zur Wettbewerbssituation.

Beschluss

Der WA stimmt einer Beibehaltung der Strompreise für 2018 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.12.2017 11:40 Uhr