Vorstellung des Konzepts für die Parkraumbewirtschaftung und der Parkgebührenverordnung der Gemeinde Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Sitzung am 23.11.2021 hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für eine Parkraumbewirtschaftung der Ortsmitte von Oberaudorf, sowie für die öffentlichen Parkplätze außerhalb des Ortszentrums auszuarbeiten. Damit ist der Erlass einer entsprechenden Parkgebührenordnung verbunden.

Im vorgelegten Entwurf werden die betreffenden Parkplätze in zwei Parkzonen eingeteilt. Die Parkplätze in der Ortsmitte sind der Parkzone I zugeordnet. Sie gilt insbesondere für folgende Parkplätze:

  • Parkbuchten am Oberfeldweg
  • Rathausplatz
  • Parkstreifen entlang der Rosenheimer Straße
  • Parkplatz am Kurpark an der Bad-Trißl-Straße
  • Parkplatz an der Geigelsteinstaße

Hier soll die Parkzeit- und Gebührenregelung wie folgt aussehen:

Die Gebühren für das Parken betragen in der Parkzone I:
  • Erste Stunde gebührenfrei
  • Jede weitere angefangenen 30 Minuten 0,50 €
  • Tagesticket 5,-- Euro

Die Gebührenpflicht in der Parkzone I erstreckt sich auf folgende Zeiträume:
  • Montag bis Samstag von 07.00 bis 18.00 Uhr
  • An Sonn- und Feiertagen besteht keine Gebührenpflicht
  • Die Höchstparkdauer beträgt 12 Stunden

Zur Handhabung der gebührenfreien Parkzeit von einer Stunde sind zwei Varianten möglich:
Variante 1 würde weiterhin das Verwenden einer Parkscheibe vorschreiben. Die Beschilderung würde hier leider größer ausfallen. Eine Verlängerung der Parkzeit ist eher unbequem.
Variante 2: Die Automaten werden mit einer sog. Semmeltaste ausgestattet. Bei Betätigung wird ein kostenloser Parkschein ausgegeben. Bei Bezahlung verlängert sich die Parkzeit um die bezahlte Zeit. Dadurch ist es möglich, die Parkzeit zu Verlängern und keine Überschreitung zu riskieren. Auch die Überwachung würde erleichtert, da nicht unterschie-den werden muss, ob keine Parkscheibe eingelegt wurde oder ob kein Parkschein gelöst wurde.

Die Parkzone II gilt für ausgewiesene KFZ-Parkplätze im Gemeindegebiet außerhalb der Ortsmitte. Sie gilt insbesondere für folgende Parkplätze:

  • Parkplatz am Luegsteinsee und Parkbuchten entlang der Seestraße
  • Parkplätze an der Talstation der Hocheckbergbahn, Parkbuchten und Park-streifen entlang der Carl-Hagen-Straße, der Laurentiusstaße und des Hubertusweges
  • Parkplatz an der Hocheckstraße am Grafenfeld
  • Waldparkplatz an der B 307 bei den Tatzelwurmwasserfällen 
    (Hier ist aber noch ein Pachtvertrag mit den Bayrischen Staatsforsten abzuschließen, was erst möglich ist, wenn die Parkraumbewirtschaftung geregelt ist.)

Die Parkzeit und Gebührenregelung ist folgendermaßen angedacht:

Die Gebühren für das Parken auf den Parkplätzen der Parkzone II betragen:
  • Drei Euro für einen Tag. Es zählt der Kalendertag.

Die Gebührenpflicht in der Parkzone II besteht täglich von 08.00 bis 18.00 Uhr.
Die Höchstparkdauer beträgt 12 Stunden.

An den Parkplätzen an der Talstation der Bergbahn Hocheck sowie am Parkplatz an der Hocheckstraße am Grafenfeld werden zwei Euro der Parkgebühr beim Kauf einer Fahrkarte für die Bergbahn Hocheck angerechnet.

Durch diese Vorgaben soll die Benützung der betreffenden Parkplätze klar und unkompliziert möglich sein. Im Vordergrund steht ein gesicherter und geordneter Ablauf des ruhenden Verkehrs. 

Die Parkgebühren werden mit Parkscheinautomaten erhoben. Die Standorte werden entsprechend der praktischen und technischen Tatsachen ausgewählt. Die Automaten sollen für Münz- und Kartenzahlung ausgestattet werden.

Wie in der Gemeinderatssitzung vom 23.11.2021 bereits angesprochen wurde, kann eine effektive Parkraumbewirtschaftung aber nur erfolgreich durchgeführt werden, wenn entsprechende Kontrollen stattfinden. Eine Kontrolle des ruhendenden Verkehrs durch die Polizeiinspektion Kiefersfelden findet weitgehend leider nicht statt.

Der Bürgermeister verweist daher auf den folgenden Tagesordnungspunkt. Hier wird die Zusammenarbeit mit dem Zweckverband kommunales Dienstleistungszentrum Oberland über entsprechende Leistungen für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs dargestellt.

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium wird vermehrt der Wunsch geäußert, dass die gebührenfreie Parkzeit in der Parkzone I zwei Stunden betragen sollte. Dies wird umfangreich begründet, insbesondere dadurch, dass durch die Einführung einer Gebührenpflicht dem Problem der dauerhaft abgestellten Fahrzeuge auf öffentlichen Parkplätzen begegnet werden soll. Die Änderung wird in der Satzung aufgenommen. Ebenso sollen die drei Stellplätze entlang der Rosenheimer Straße vor der Raiffeisenbank nicht gebührenpflichtig werden, die Regelung durch Parkscheibe wird beibehalten, da dort kein Parkscheinautomat in angemessener Nähe aufgestellt wird.

Außerdem wird angeregt, den Parkplatz am Grafenfeld weiterhin gebührenfrei zu belassen, da sich dadurch der Andrang auf die Stellplätze an der Talstation der Hocheckbergbahn entzerren könnte. Andererseits kann es durch diese Maßnahme aber auch zu einer Verlagerung des Verkehrsstroms zum Grafenfeld kommen, was bei der Verkehrsführung über die Carl-Hagen- und Schützenstraße wiederum zum Problemen führen könnte, insbesondere wenn der höher gelegene Parkplatz überfüllt ist und der Verkehr dann in den Ort zurückfließt und in größerer Runde zur Talstation ausweichen muss.

Einigkeit herrscht hinsichtlich der Ausstattung der Parkscheinautomaten. Die gebührenfreie Parkzeit soll mit der sog. Semmeltaste nachgewiesen werden können. Hier wird kostenlos ein Parkschein ausgeben. Für die Bezahlung der Parkgebühren soll Münzeinwurf und Kartenzahlung möglich sein. Die Voraussetzungen für eine Park-App sollen vorhanden sein. Vorerst wird aber auf eine Bezahlung per Handy verzichtet, da diese Möglichkeit zu stark vom Netzempfang abhängig ist und relativ hohe Gebühren dafür anfallen.

Anregungen für Dauerparkkarten werden aufgenommen und auf verhältnismäßige Umsetzungsmöglichkeiten geprüft.

Das Thema Parken und Übernachten mit Wohnmobilen auf öffentlichen Parkplätzen wird kontrovers diskutiert. Für eine Abbildung im Gebührensystem sind hier aber klare und anwendbare Regelungen zu finden. Diese Thematik wird daher zunächst durch den Ausschuss für Dorfentwicklung, Umwelt, Landwirtschaft, Soziales und Tourismus vorberaten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Konzept für die Überwachung des ruhenden Verkehrs in Oberaudorf mit den eingebrachten Änderungen umzusetzen und beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer Parkgebührenverordnung für die Gemeinde Oberaudorf. Diese wird in der nächsten Gemeinderatssitzung zum Beschluss vorgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.02.2022 08:53 Uhr