Bebauungsplan Nr. 47 "An der Tatzelwurmstraße" für die Grundstücke Flurnummern 999/19, 999/22 und 999/28, Gemarkung Niederaudorf; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderates am 29.06.2021 (TOP 6) wurde ein Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für genannte Grundstücke an der Tatzel-wurmstraße behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde nicht erteilt, da nach Inkrafttreten der Einbeziehungssatzung das Baurecht nach § 34 BauGB zu beurteilen wäre. Die Verwaltung wurde jedoch beauftragt, in ein Bauleitplanungs-verfahren einzutreten, da auf Bebauungsplanebene Art und Maß der Bebauung detailliert und nach Vorstellung der Gemeinde und der Bauherren geregelt werden kann. Insbesondere können dabei auch die Bedürfnisse einer landschaftsgerechten Einfügung berücksichtigt werden.
Geltungsbereich des Bebauungsplans sind die Grundstücke an der Tatzelwurmstraße mit den Fl.Nr. 999/19, 999/22 und 999/28, Gemarkung Niederaudorf. Die Vorhabenträger beabsichtigen hier die Errichtung von mehreren Wohngebäuden. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im vorgestellten Geltungsbereich.

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben wird im Gremium kontrovers diskutiert. Einerseits werden Bedenken gegen eine weitere Versiegelung von Grünflächen erhoben sowie die Befürchtung geäußert, dass eine positive Entscheidung auch als Vorlage für ähnlich gelagerte Fälle angesehen werden könnte und dadurch weitere kritische Bebauung erzeugt. 


Andererseits wird das betreffende Grundstück als Baulücke bewertet, die nun unter Mitsprache des Gemeinderats ortstypisch eingebunden werden kann. Es werden auch Befürchtungen geäußert, dass sich die Gesetzeslage schnell zu weiterer Baunutzung ändern kann und die Fläche dann ohne Einfluss der Gemeinde einer massiveren Bebauung ausgesetzt sein könnte.

Die als Vorplanung gezeigte Bebauung, die auch die verbindliche Anlegung einer Streuobstwiese garantiert, sowie die Zusage für eine Grundstücksabtretung für einen Gehweg entlang der Tatzelwurmstraße, werden mehrheitlich positiv angesehen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 47 „An der Tatzelwurmstraße“ mit dem im Sachverhalt vorgestellten Geltungsbereich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6

Datenstand vom 30.03.2022 11:21 Uhr