Bebauungsplan Nr. 46 "Gschwendtner Feld"; Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 22.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Gemeinderatsmitglied Benno Fürbeck ist bei diesem Tagesordnungspunkt persönlich beteiligt und nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil (Art. 49 Abs. 1 GO).
Der Hergang der zu diesem Aufstellungsbeschluss führenden Entwicklung wurde bereits unter TOP7 der heutigen Sitzung beschrieben. Bezugnehmend auf das Bebauungsplanverfahren wird nun ergänzend Folgendes ausgeführt:
Der Bebauungsplan Nr. 46 „Gschwendtner Feld“ wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Im Zuge des Verfahrens hat die Gemeinde alle Möglichkeiten, Vorgaben zur Gestaltung und Ausführung des Projektes festzusetzen. Dies wird im Zuge des Verfahrens geschehen. Wichtig ist hierbei, dass die tatsächliche Umsetzung der vorgeschlagenen und visualisierten Planung entspricht. Besondere Beachtung wird im Verfahren der Grünordnungsplan erfahren, der die Situierung und Gestaltung der Parkplätze regeln wird. In Vorbereitung auf das Verfahren wurde zwischen der Gemeinde Oberaudorf und dem Projektentwickler (Fa. Küblböck) ein mit Hilfe der Kanzlei Möller und Partner gestalteter städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Dieser sichert die Übernahme aller Kosten und Aufwendungen, die der Gemeinde Oberaudorf durch die Planungen entstehen, durch den Projektträger zu. Auf dem Areal, welches mit dem Änderungsbeschluss des FNP vom 20.05.2021, als Fläche für den Großflächigen/Kleinflächigen Einzelhandel vorgesehen ist, soll ein EDEKA Markt, geführt durch die Firma Prechtl und ein Rossmann Drogeriemarkt entstehen. Im Vorfeld wurde bereits bei der Regierung von Oberbayern um eine Einschätzung des Vorhabens gebeten. Sie kommt zu folgendem Schluss:
Die geplante Errichtung eines Edeka-Markts mit einer Verkaufsfläche von max. 1.740 m² entspricht an gewähltem Standort den Einzelhandelszielen des LEP. Der geplante Backshop mit einer Verkaufsfläche von ca. 50 m² und der Rossmann mit ca. 760 m² stehen den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen. Hinsichtlich eines entsprechenden Flächenbedarfsnachweises für das geplante Gewerbe- bzw. Urbane Gebiet sind die Planungsunterlagen noch zu ergänzen. Bzgl. der zu erwartenden Immissionen, einer möglichen Hochwassergefahr durch den Oberaudorfer Dorfbach und der Lage im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet empfehlen wir eine frühzeitige Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden.
Die Landes- und Regionalplanung der Regierung von Oberbayern bestätigt damit die auch im Gutachten der BBE festgestellte Tatsache, dass der Markt am gewählten Standort den Landesentwicklungszielen entspricht. Ein Immissionsgutachten ist Bestandteil des vorhabenbezogenen BBP. Eine Abstimmung mit dem WWA Rosenheim und dem Landratsamt Rosenheim hat stattgefunden. Die Planung wird von diesen Fachstellen begleitet, v.a. um negative Auswirkungen im Hochwassergeschehen, die gesetzlich ohnehin nicht zugelassen wären, zu vermeiden bzw. den Hochwasserschutz an dieser Stelle zu verbessern.
Nach dem Aufstellungsbeschluss wird zu dem städtebaulichen Vertrag noch ein Durchführungsvertrag mit dem Projektentwickler geschlossen, der detailliert dessen Verpflichtungen festlegt. Dieser muss vor Satzungsbeschluss unterzeichnet sein. Die einzelnen Auflagen des BBP werden im Verfahren durch den GR begleitet und definiert. Eine angemessene Bevölkerungsbeteiligung ist nach dem Grundsatzbeschluss des GR vom 11.02.2021 durch den Projektträger durchzuführen. Durch das Projekt entsteht keine auslösende Wirkung zur Bebauung der restlichen Fläche des Gschwendtner Feldes.
Diskussionsverlauf
Um einer geregelten Ortsentwicklung Rechnung zu tragen, schlagt der Erste Bürgermeister vor, dass die verbleibende Fläche des „Gschwendtner Feldes“ erst dann zur Bebauung freigegeben wird, wenn das Gewebegebiet an der A 93 vollständig verwertet ist und der Baubauungsplan für das Gewerbegebiet „An der Tiroler Straße“ neu überarbeitet wurde. Der Beschluss wird entsprechend ergänzt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt für den Teilbereich des „Gschwendtnerfeld", Fl.Nr. 364, Gemarkung Oberaudorf die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 46 „Gschwendtnerfeld“. Dieser Bereich umfasst die nördliche Grundstücksfläche von ca. 14.300 m².
Die verbleibende Fläche des „Gschwendtner Feldes“ wird erst dann zur Bebauung freigegeben, wenn das Gewebegebiet an der A 93 vollständig verwertet ist und der Baubauungsplan für das Gewerbegebiet „An der Tiroler Straße“ neu überarbeitet wurde.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 6
Datenstand vom 30.03.2022 11:21 Uhr