Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2018 der Gemeindewerke Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO und Verwendung des Jahresgewinns
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 22.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für die Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2018 der Gemeindewerke wurde die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Christian Butz GmbH & Co. KG mit Beschluss des Gemeinderates vom 26.11.2019 bestätigt. Die Prüfung erfolgte im Zeitraum vom 22.07.2019 - 07.08.2019.
Als Prüfgrundlage diente der Jahresabschluss zum 31.12.2018, welcher von der Steuerkanzlei Drexler & Partner erstellt wurde. In die Prüfungen einbezogen wurden die Buchführung, der Lagebericht, die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse. Die Prüfungen führten zu keinen Beanstandungen.
Der Jahresabschluss 2018 mit dem Prüfungsergebnis des Wirtschaftsprüfers wurde im Werkausschuss am 07.11.2019 behandelt. Dem GR wurde empfohlen, den Abschluss festzustellen und den Jahresüberschuss in Höhe von 13.452,20 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Für den Jahresabschluss 2018 stand noch die örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss aus. Die Prüfung erfolgte durch Herrn Alois Holzmaier im Zeitraum vom 25.10.2021 - 02.11.2021. Das Prüfungsergebnis bescheinigt einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss 2018. Die örtliche Prüfung ergab somit keinen Anlass zur Beanstandung.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 102 Abs. 3 GO i. V. mit § 6 Absatz 1 Ziffer 7 der Betriebssatzung der Gemeindewerke Oberaudorf und § 25 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung
a) den geprüften Jahresabschluss 2018 der Gemeindewerke Oberaudorf mit einer Bilanzsumme von 8.246.062,06 € und einem Jahresüberschuss von 13.452,20 € festzustellen und
b) den Jahresüberschuss von 13.452,20 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.03.2022 11:21 Uhr