Ausbau der Bad-Trißl-Straße, Bauabschnitt 2; Vergabe Ingenieurleistungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.03.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderates vom 25.01.2022 wurde die Verwaltung für die Ausschreibung der Planungsleistungen für den Bauabschnitt II der Bad-Trißl-Straße beauftragt.
Die Bad-Trißl-Straße mit straßenbegleitendem Gehweg verbindet die im Norden liegende Kreisstraße RO 52 mit der im Südosten liegenden Staatsstraße ST 2089. Entsprechend ihrer Anbindung an das übergeordnete Straßennetz und ihrer Verkehrsbedeutung ist die Bad-Trißl-Straße nach RIN als innerstädtische Hauptverkehrsstraße einzustufen, die auch als Umleitungsstrecke für die ST 2089 dient.
Nach den vorliegenden Aufschlussbohrungen entspricht der vorhandene Straßenoberbau nicht den einschlägigen Vorschriften und Richtlinien. Weder der gebundene noch der ungebundene Straßenoberbau hat die erforderliche Dicke. Der Straßenausbau ist somit grundsätzlich notwendig, um den Straßenoberbau den tatsächlichen Verkehrsbedürfnissen anzupassen. Zudem ist der vorhandene Straßenaufbau stark beschädigt.
Für die Planungsleistungen wird ein Ingenieurbüro benötigt, welches aufgrund der Größe des geplanten Bauvorhabens bzw. des Umfanges der entsprechenden Ingenieurleistungen über ein Vergabeverfahren im Zuge einer Verhandlungsvergabe ausgewählt wird. Die aktuelle Wertgrenze für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen liegt bei 215.000,- Euro netto. Diese wird laut Baukostenschätzung unterschritten. Gemäß § 50 UVgO (Unterschwellenverordnung): Sonderregelung zur Vergabe von freiberuflichen Leistungen soll auch hier ohne Bindung an die übrigen Vorschriften der UVgO so viel Wettbewerb geschaffen werden, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist. Dies bedeutet konkret für die Vergabe der freiberuflichen Leistungen ,wenn auch formlos, aus Wettbewerbsgründen mehrere Vergleichsangebote einzuholen sind. Dabei kann sich der Auftraggeber an der Regelung in § 12 UVgO (Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnehmerwettbewerb) orientieren. Anhand einer Bewertungsmatrix, in der verschiedene Auswahlkriterien festgelegt werden, sollen die Bewerber hierzu entsprechende Angaben machen, die von einem Fachgremium ausgewertet werden. Die Gemeinde behielt sich vor, den Zuschlag ohne Verhandlungen auf der Grundlage der Erstangebote zu erteilen.
Die Planungsleistungen wurden am 09.02.22 über ein Vergabeportal bekanntgegeben und nach einer Wartefrist von 7 Kalendertagen, die Ausschreibungsunterlagen mit Bewertungsmatrix an 4 interessierte Ingenieurbüros verschickt. 
Von den Ingenieurbüros sind die Bewertungsmatrizen bis zum 10.03.22 eingegangen und eine Absage. 
Die Kriterien der Bewertungsmatrix wurden vom bestellten Gremium bearbeitet und ausgewertet. Die max. erreichbare Punktanzahl ist 100 Punkte. In der Matrix wurden Angaben zu 
Projektteam / Projektorganisation / Methoden zu Einhaltung der Projektziele / Referenzen / Honorarparameter 
abgefragt.
Hier ergaben sich folgende Punktvergaben:
Bieter 1
Bieter 2
Bieter 3
86 Punkte
56 Punkte
100 Punkte

Bieter 3 hat mit 100 Punkten die maximale Punktzahl erreicht und gilt somit vom Bewertungsgremium als Vorschlag für die Übernahme der Ingenieurleistungen.
Die Erfahrungen mit Bieter 3 sind in der Verwaltung durchgehend positiv, wodurch das Auswertungsergebnis bestätigt wird.
Aufgrund der guten Bewertung und der bisherigen Erfahrungen mit Bieter 3, kann der Zuschlag mit der Angebotssumme von 145.500,39 € brutto, ohne weitere Verhandlungen vergeben werden, wie es sich die Gemeinde in der Ausschreibung vorbehielt.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Planungsleistungen für den Bauabschnitt II der Bad-Trißl-Straße an den Bieter 3 mit der Angebotssumme von 145.500,39 € brutto zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.04.2022 08:38 Uhr