Vereinfachter Bebauungsplan Neubürgerstr.
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 29.03.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Sitzung vom 23.09.21 genehmigte der Bauausschuss der Gemeinde einstimmig eine Bauvoranfrage in der Neubürgerstraße. Der entsprechende Sachverhalt stellte sich wie folgt dar:
Nach Vorstellung des Bauvorhabens durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer verdeutlicht Bürgermeister Matthias Bernhardt, dass die Entscheidung des Gremiums Signalwirkung haben wird und abzuwägen ist, was man hier erreichen will. Ziel ist es, Familien zu ermöglichen, das Dachgeschoss besser zu nutzen. Durch die jetzige Zustimmung zu o.g. Vorbescheid wird ein Nachholeffekt eintreten und es ist damit zu rechnen, dass die in der Straße liegenden baugleichen Doppelhäuser ebenfalls früher oder später ausgebaut und angehoben werden. Generell wird aber die Anhebung aufgrund der Innenverdichtung an dieser Stellte vom Bürgermeister positiv bewertet. Folgende Fragen und Beiträge kommen aus dem Gremium:
- Das Bauvorhaben ist optisch gewöhnungsbedürftig jedoch sinnvoll, um Wohnraum zu schaffen und würde sich einfügen.
- Die Nachbarn werden, wie bereits ausgeführt, nachziehen.
- Die Berücksichtigung der familiären Situation ist nicht sachlich
Das Landratsamt hat die gewünschte Aufstockung in der von der Gemeinde und vom Bauwerber angedachten Form nicht gestattet. Angestrebt war die Erhöhung um einen Meter. Genehmigt wurden lediglich 70 cm. In der Wirkung macht dies nach Auffassung der Gemeinde kaum einen Unterschied, allerdings ist die Nutzbarkeit in der Folge fraglich.
Nach Rücksprache und einem Vororttermin mit dem Kreisbaumeister, äußerte dieser, dass das Zulassen von Aufstockungen städtebaulich sinnvoll ist und nach dem Ziel der Innenverdichtung anstrebenswert ist. Da die Gemeinde im Bauausschuss sowieso von Nachholeffekten in der Umgebung ausging, macht die Aufstellung eines vereinfachten Bebauungsplans Sinn, der eine funktionelle Erhöhung, von 1 Meter, statt der bereits durch das LRA genehmigten 70 cm vorsieht. In diesem Zusammenhang ist ein einfaches BBP Verfahren möglich. Dieses soll neben den Höhen lediglich die Baulinien und die Dachaufbauten genauer fixieren. Bei den Dachaufbauten gilt es zu bewerten, ob Schleppgauben mit nahezu horizontaler Dachfläche ausgeschlossen werden sollen. Diese wären im Endeffekt momentan aber nahezu die einzige Möglichkeit zum Umbau mit nur 70cm zusätzlicher Aufbauhöhe das DG nutzbar zu machen. Ein weiterer Regelungsbedarf wird auch vom Kreisbaumeister nicht gesehen.
Diskussionsverlauf
Das Gremium diskutiert über die Auswirkungen der Dacherhöhung bei den betroffenen Doppelhäusern. Aufgrund des begrenzten Geltungsbereich des Bebauungsplans können aber die angestrebten Dacherhöhungen hingenommen werden. Erhebliche Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft sind nicht zu erwarten. Durch die Dachausbauten soll auch nur die Nutzfläche des Gebäudes erweitert werden. Zusätzliche Wohneinheiten werden nicht entstehen. Im Hinblick auf den Nutzen, den gerade Familien aus der erweiterten Nutzfläche haben werden, bewertet der Gemeinderat den vereinfachten Bebauungsplan für den vorgestellten Geltungsbereich positiv.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes im Bereich der Neubürgerstraße gemäß dem vorgestellten Geltungsbereich. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren in die Wege zu leiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.04.2022 08:38 Uhr