Vorberatung zum Haushaltsplan 2022 mit Anlagen der Gemeinde Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Finanzausschusses, 15.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 15.03.2022 ö vorberatend 3

Sachverhalt

Allgemeines
Nach Art. 63 GO hat die Gemeinde Oberaudorf für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Hierüber beschließt der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung (Art. 65 und 32 Abs. 2 GO i.V. mit § 2 Nr. 10 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf). Der Finanzausschuss der Gemeinde Oberaudorf ist nach § 9 Abs. 3 Nr. 1 e für den Gemeinderat Oberaudorf für die Vorberatung der Haushaltssatzung einschließlich der Anlagen und Bestandteile zuständig. Als vorberatender Ausschuss hat er die Aufgabe, dem Gemeinderat einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Allen Ausschuss-Mitgliedern liegt ein erster Vorentwurf des Haushaltsplanes 2022 einschließlich der dazugehörigen Bestandteile und Anlagen wie Gesamtplan, Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes (VWH) und Vermögenshaushaltes (VMH),  Übersichten über die Verpflichtungsermächtigungen, den voraussichtlichen Stand der Schulden und Rücklagen (auf Basis der ausgedruckten Fassung bzw. Stand vom 08.03.2022) und der Beteiligungsbericht vor. Die Unterlagen wurden am 10.03.2022 allen Gemeinderatsmitgliedern im Ratsinformationssystem (RIS) mit der Ladung zur FA-Sitzung am 15.03.2022 zugestellt. Der Planentwurf wurde während der Planaufstellung mit allen für die Einzelpläne verantwortlichen Mitarbeiter und mit dem 1. Bürgermeister besprochen. Außerdem wurden die Ansätze unter Berücksichtigung der Jahresergebnisse 2020 und 2021 verglichen und dann dementsprechend nach den derzeitigen Gegebenheiten aktualisiert, der beschlossenen bzw. behandelten Maßnahmen im Gemeinderat bzw. den Fachausschüssen, der inzwischen vorliegenden Steuerbescheide (Sollstellungen), der Steuerschätzung, der Mitteilungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und der eigenen Erkenntnisse festgelegt. 
Auch im Jahr 2022 herrscht immer noch eine große Unsicherheit im Hinblick auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung für dieses Jahr. Die finanziellen Auswirkungen der aktuellen geopolitischen Entwicklungen und die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie im Jahr 2022 sind noch nicht vorhersehbar. Gerade die negative Entwicklung der Inflationsrate in letzter Zeit stellt nicht nur die Kommunen vor großen Problemen. Laut Mitteilung des Bayerischen Gemeindetags ist von einer Inflationsrate um die 5 % auszugehen. Zudem müssen wir mit dem Einsetzen einer Wende bei der Entwicklung der Zinsen, einer ungebremsten Kostensteigerung bei Baumaßnahmen (Ausbau Kindergarten Niederaudorf und die verschiedenen Straßenbaumaßnahmen), spürbare Zeitverzögerungen bei der Umsetzung von Projekten und noch nicht vorhersehbaren Ausgabensteigerungen bzw. neuen Aufgaben in Feldern, die derzeit noch gar nicht abgesehen werden können, rechnen. Besonders die rasante Entwicklung der Ausgaben im Bereich der Energiepreise werden die Ausgaben im kommunalen Bereich deutlich erhöhen. Ob mit Entlastungsmaßnahmen der Kommunen durch den Bund und das Land zu rechnen ist, ist aufgrund der hohen Staatsverschuldung sehr fraglich. Deshalb ist die Einhaltung der Haushaltsansätze, die Reduzierung der Ausgaben immer noch unabdingbar. Natürlich sind viele der Ausgaben von der Gemeinde kaum beeinflussbar (gesetzliche Vorgaben, Kreisumlage, Personalausgaben etc.). Bei anderen Kosten, vor allem Ausgaben für die freiwilligen Leistungen, hat die Gemeinde dagegen weitaus mehr Möglichkeiten, diese zu steuern und die Ausgaben in diesem Jahr zu verringern.

Diskussionsverlauf

Nach einer Einleitung durch den 1. Bürgermeister stellte der Kämmerer den Ausschussmitgliedern den Haushaltsentwurf vor. Auftretende Fragen des Gremiums zu den einzelnen Maßnahmen bzw. Ansätzen wurden vom 1. Bürgermeister bzw. Kämmerer beantwortet. Aus dem Gremium wurde angeregt den Haushaltsansatz für den Unterhalt der Wanderwege und der Wanderwegebeschilderung zu erhöhen. 

Beschluss

Der Finanzausschuss beschließt, den im Entwurf vorliegenden Haushaltsplan 2022 samt seinen Anlagen in den Gesamthaushalt für die zweite Beratung des Finanzausschusses am 05.04.2022 mit aufzunehmen. Die Steuerhebesätze für 2022 sind unverändert beizubehalten.
Als Anlagen zum Haushaltsplan 2022 sind insbesondere die Einzelpläne des VWH und VMH, eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen, der voraussichtliche Stand der Schulden und Rücklagen, der Stellenplan zu nennen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.03.2022 08:53 Uhr