Genehmigung zur Annahme von Spenden von März 2021 bis Februar 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Finanzausschusses, 15.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 15.03.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat mit Schreiben vom 27.10.2008 Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden herausgegeben. Hiernach sind die Zuwendungen durch den Gemeinderat bzw. einem beschließenden Ausschuss zu beschließen und die Zuwendungsliste der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Gemeinde Oberaudorf hält sich an diese Empfehlungen (siehe bereits GR-Beschluss vom 24.03.2009).
Dem Gremium werden die im Zeitraum von März 2021 bis Februar 2022 eingegangenen Spenden anhand einer Liste zur Kenntnis gegeben. Die Gesamtsumme der Spenden beträgt insgesamt 3.400 €. Es wurden zwei Geldspenden für die Kindertagesstätte Niederaudorf (gesamt 300 €), eine Einzelspende für den Sportlerweg in Höhe von 2.500 € und eine Spende für den Kinderspielplatz am Kurpark Oberaudorf in Höhe von 600 € gespendet.

Diskussionsverlauf

Zum Sachverhalt gab es keine Fragen aus dem Gremium. Es wurde sofort abgestimmt.

Beschluss

Der Finanzausschuss Oberaudorf nimmt die in der Zuwendungsliste aufgeführten Spenden in der Zeit von März 2021 bis Februar 2022 in Höhe von insgesamt 3.400 € zur Kenntnis und stimmt diesen zu. Die Zuwendungsliste wird zusätzlich der Rechtsaufsichtsbehörde zugesandt und dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.03.2022 08:53 Uhr