3. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Gschwendtnerfeld"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.05.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

  1. Das Gemeinderatsmitglied Benno Fürbeck verlässt den Sitzungsbereich und nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung nicht an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

  1. In der Sitzung des Gemeinderates vom 20.05.2021 (TOP 6) wurde der Aufstel-lungsbeschluss zur dritten Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 46 „Gschwendtnerfeld“ gefasst. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans ist es notwendig, den Flächennutzungsplan im entsprechenden Gebiet von der Darstellung „Fläche für die Land-wirtschaft“ zu ändern in:

  • Der nördliche Teilbereich (ca. ¼ des Bereiches): sonstige Sondergebiete SO, Zweckbestimmung „Gebiet für kleinflächigen Einzelhandel“ gemäß § 11 BauNVO

  • Der mittlere Teilbereich (ca. ¼ des Bereiches): sonstige Sondergebiete SO, Zweckbestimmung „Gebiet für großflächigen Einzelhandel“ gemäß § 11 BauNVO

  • Der südliche Teilbereich (ca. ½ des Bereiches): Gewerbegebiet GE gemäß § 8 BauNVO

Für die Flächennutzungsplanänderung wurde ein fachkundiges Architekturbüro beauftragt. Der Entwurf zur 3. FNP-Änderung wurde mit dem Bebauungsplanentwurf abgestimmt. Die Verwaltung stellt den Inhalt der Planung zusammenfassend kurz vor.

Diskussionsverlauf

Vor Präsentation des Planentwurfes durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erläutert BGM Dr. M. Bernhardt dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit die Aufgabe und Bedeutung des Flächennutzungsplanes (Vorbereitende Bauleitplanung). Dieser schafft kein Baurecht, sondern bildet die zukünftigen Überlegungen hinsichtlich der Bodennutzungen bzw. Planungen der Gemeinde vorausschauend ab. Er hat eine sogenannte Innenwirkung. Der verbindliche Bauleitplan (Bebauungsplan) ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Deshalb wird die Flächennutzungsplanänderung in einem Parallelverfahren mit der Bebauungsplanaufstellung in dem betroffenen Teilbereich durchgeführt. Anschließend stellt die Verwaltung den Planentwurf zur 3. FNP-Änderung vor und erläutert diese. U.a. wurden folgende Anmerkungen und Fragen aus dem Gemeinderat geäußert. 

  • Art des dargestellten Biotops. Hier: Hochstaudenfluren an Bachläufen und Nassstandorten.  
  • Art und Ausführung des geplanten Brückenbauwerkes. Erschließung des Baugebietes von den Röthenbachstraße her. 
  • Ausgleichsflächenregelungen 

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt den Ausschluss des Gemeinderatsmitglieds Benno Fürbeck wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 Abs. 1 GO).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans in der heute vorgelegten Form mit Plandatum: 24. Mai 2022 mit etwaigen sich aus der Diskussion ergebenden Ergänzungen und Änderungen und beschließt dessen Auslegung gemäß §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

Datenstand vom 29.06.2022 11:04 Uhr