Genehmigung von außer- und überplanmäßigen Ausgaben nach Art. 66 GO für 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Finanzausschusses, 01.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 01.12.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Überplanmäßige (ÜA – Ausgaben, die die im Haushaltsplan veranschlagten Beträge übersteigen) und außerplanmäßige Ausgaben (AA – Ausgaben, für deren Zweck im Haushaltsplan keine Mittel veranschlagt sind) sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Dies bedeutet u.a., dass es sich hierbei nicht um zusätzliche Ausgaben handelt, sondern die im Haushaltsplan genannten Ansätze, die überschritten werden, durch Mehreinnahmen oder durch Minderausgaben (Einsparungen) einer anderen Ausgabe-Haushaltsstelle gedeckt sind. Sind sie erheblich (ÜA über 15.000,00 € bzw. AA über 5.000,00 €), sind sie vom Finanzausschuss bzw. Gemeinderat zu beschließen. Nach der Geschäftsordnung ist folgende Zuständigkeit geregelt: Der 1. Bürgermeister ist bis zu einem Betrag von 15.000,00 € (ÜA) bzw. 5.000,00 € (AA) zuständig. Der Finanzausschuss entscheidet überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 50.000,00 € und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 20.000,00 €. Mehrausgaben über 50.000,00 € bzw. über 20.000,00 € sind vom Gemeinderat zu genehmigen.
Die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes (VWH) bzw. Vermögenshaushaltes (VMH) dienen jeweils insgesamt zur Deckung der Ausgaben des VWH und VMH. 
Eine Übersicht über die genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben liegt dem Gremium vor. 

Beschluss

Der Finanzausschuss erkennt die in der Anlage als erheblich überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben 2022 im VWH und VMH in Höhe von insgesamt 140.298,16 € als unabweisbar notwendig an und genehmigt diese. Eine Deckung dieser Ausgaben ist durch Mehreinnahmen bzw. Einsparungen bei anderen HH-Stellen gegeben (siehe Anlage).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.03.2023 14:43 Uhr