Bauantrag zum Anbau eines Heiz- und Technikraums mit Carport an das Bestandsgebäude, Aufteilung in 3 Wohneinheiten, Errichtung einer Außentreppe sowie wärmedämmende Maßnahmen, Bahnhofstr. 1 c, Fl.Nr. 347, Gemarkung Oberaudorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 28.04.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung am 18.01.2022 wurde der Bauantrag behandelt und das gemeindliche Einvernehmen aufgrund der nach Ansicht des Gremiums nicht funktionierenden Stellplätze nicht erteilt. Das Wohnhaus Bahnhofstr. 1 c soll umgebaut und energetisch saniert werden, es sollen 3 Wohnungen (ursprünglich eine im OG) entstehen, eine im EG und zwei im OG. Entstehen soll außerdem:
- nordseitig ein eingeschossiger Technikraum mit den Außenabmessungen 3,72 m x 1,65 m
ein Carport im nordöstlichen Grundstückteil
eine nordseitige Außentreppe
ein Balkon nord-, west- und ostseitig
Nach einem Ortstermin mit Vertretern des Landratsamtes Rosenheim wurde vereinbart, dass die Bauherrin eine bezüglich der Stellplätze geänderte Planung vorlegen soll. Der geänderte Eingabeplan, der der Gemeinde vom Landratsamt Rosenheim zur neuerlichen Behandlung im Gremium zugesandt wurde, weist die erforderlichen 3 Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzverordnung nach; diese sind nun so angeordnet, dass die Ein- und Ausfahrt funktioniert. Aufgrund der hohen Fläche, die versiegelt wird, ist in Anlehnung an § 6 der Garagen- und Stellplatzsatzung ein Freiflächengestaltungsplan vorzulegen.
Die Beurteilung zur Schaffung eines Kinderspielplatzes liegt im Prüfungsumfang des Landratsamt Rosenheim (Bauordnungsrecht, BayBO Art. 7 Abs. 3).
Diskussionsverlauf
Der Bürgermeister erläutert die starke Versiegelung des Grundstückes. Nach dem stattgefundenen Ortstermin wurde ohne Baugenehmigung weitergebaut, obwohl Anhaltspunkte für bodenrechtliche Spannungen vorliegen.
Das Gremium ist der Auffassung, dass die nachgewiesenen Stellplätze nicht funktionieren. Hier erklärt der Bürgermeister, dass das Landratsamt nur die Anzahl der nachgewiesenen Stellplätze überprüft. Die Stellplätze sind gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung vorhanden, evtl. Zufahrtslinien müssten in der Satzung festgelegt werden. Hingewiesen wird auch noch auf die Situation der Privatwege im Hinblick auf die Schneeräumung.
Beschluss
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1
Datenstand vom 13.05.2022 11:48 Uhr