Bauantrag zu Umnutzung und Erweiterung einer bestehenden Garage in Wohnraum, In der Erlenau 5, Fl.Nr. 479/3, Gemarkung Oberaudorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 28.04.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zur Schaffung einer neuen Wohneinheit soll die bestehende Garage im nördlichen Teil des Grundstückes umgenutzt und erweitert werden. Geplant ist:
- im direkten Anschluss an das Wohnhaus die Erweiterung der Garage mit den Außenabmessungen 10,66 m x 5,99 m, seitliche Wandhöhe 2,64 m – 2,08 m
- Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung können nachgewiesen werden.
- eine entsprechende Abstandsflächenübernahmeerklärung vom westlichen Nachbarn liegt vor
Ein Antrag auf Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme auf Fl.Nr. 401, Gemarkung Oberaudorf von 3 m x 10,91 m wird im Zuge des Bauantrags gestellt, dieses Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde. Um das Grundstück nicht grundbuchmäßig zu belasten, soll ein Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen vom Bauherrn gestellt werden, die Verwaltung schlägt vor, diesem zuzustimmen. Verwiesen wird auf Art. 63 Abs. 1 Satz 2 BayBO: Von den Anforderungen des Art. 6 sollen Abweichungen insbesondere zugelassen werden, wenn ein rechtmäßig errichtetes Gebäude durch ein Wohngebäude höchstens gleicher Abmessung und Gestalt ersetzt wird. Auszug aus Kommentar zu Art. 63: Darüber hinaus stellt die Regelung klar, dass Abweichungen auch in den Fällen erteilt werden sollen, in denen eine Wohnnutzung durch die Änderung einer anderen Nutzung (z.B. einer gewerblichen Nutzung) ermöglicht werden soll.
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung des Bauvorhabens durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt die Verwaltung kurz den Unterschied zwischen einer Abstandsflächenübernahme durch den Nachbarn und einer Abweichung von den Abstandsflächen.
Beschluss 1
1. Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Beschluss 2
2. Falls das Landratsamt eine Abweichung bezüglich Art. 63 BayBO hinsichtlich den Anforderungen des Art. 6 BayBO zulässt, stimmt die Gemeinde zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.05.2022 11:48 Uhr