Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des bestehenden 3-Familienhauses und Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten, PKW-Carports und Stellplätzen sowie eines Kinderspielplatzes, Auerbachstr. 6, Fl.Nr. 305/14, Gemarkung Oberaudorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 28.04.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf dem Grundstück Auerbachstr. 6 soll das bestehende 3-Familienhaus abgerissen werden, entstehen soll:
- - ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten mit den Außenabmessungen 16m x 14,49 m und einer seitlichen Wandhöhe von ca. 7,40 m
- - 9 Stellplätze und ein Carport mit 3 Stellplätzen
- ein Kinderspielplatz
- eine Fahrradremise
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6 „Östlich der Auerbachstraße, südlich der Sudelfeldstraße“. Die Festsetzungen für Auerbachstr. 6 sind:
- eine seitliche Wandhöhe von ca. 6,60 m
- 2 Vollgeschosse als Höchstgrenze, Kniestock max. 0,40 m über Oberkante Rohdecke bis Oberkante Pfette
- 190 m² maximal zulässige Grundfläche pro Gebäude
- Pro Haus sind im WA max. 2 Wohneinheiten zulässig
Um für vorliegende Planung ein entsprechendes Baurecht zu schaffen, wäre eine Bebauungsplanänderung zwingend notwendig. In der jetzigen Form kann dem Antrag auf Vorbescheid nicht zugestimmt werden.
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung der Planung durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erläutert der Bürgermeister, dass der Bebauungsplan den Charakter des Gebiets sichern soll und nicht geändert werden sollte. Zumal eine Änderung des Bebauungsplans in der beantragten Form den Bebauungsplan aufweichen bzw. den Grundzügen der Planung widersprechen würde.
Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt auch die Alternativ-Planung vor. Es stellt sich die Frage, ob man sich vorstellen könnte, mit diesem Vorhaben eine Änderung des Bebauungsplans im Gemeinderat anzustoßen. Es geht um die grundsätzliche Zielsetzung, ob man gewillt ist, mehr Wohnraum zu schaffen. Nach ausführlicher Diskussion ist man sich einig, dass der Bebauungsplan nicht ohne zwingenden Grund angefasst werden soll.
Beschluss
Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 6
Datenstand vom 13.05.2022 11:48 Uhr