Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung zur Überdachung des Stützmauerfundamentes mit einem begrünten Flachdach, Lohbichlweg 6, Fl.Nr. 995/1, Gemarkung Niederaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 15.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 15.09.2022 ö beschließend 14

Sachverhalt

In der Sitzung des Bauausschusses am 25.06.2020 wurde der Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses Lohbichlweg 6 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Bauantrag beinhaltete auch die Errichtung eines Lagergebäudes im nordwestlichen Grundstücksteil sowie die Errichtung einer Stützmauer in diesem Bereich. Mit Datum 10.02.2021 wurde der Bauantrag genehmigt. Nun möchte der Bauherr entlang der Stützmauer und zwischen Stützmauer und Lagergebäude ein begrüntes Flachdach mit einer Länge von ca. 16 m, einer Breite von ca. 3,50 m und einer Höhe von ca. 3 m errichten und stellt dazu einen Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung. Die überdachte Fläche soll als Abstellfläche etc. dienen. Der Weg, der oberhalb entlang der Hangkante vorbeiführt, wird regelmäßig vom Kindergarten genutzt, durch das begrünte Flachdach könnte ein Zaun auf der Mauer als Absturzsicherung entfallen. Ein Satteldach ist hier aufgrund des Satteldachs auf dem Lagergebäude nicht möglich. Sollte der Abweichung von der Ortsgestaltung zugestimmt werden, wird in einer der nächsten Sitzungen des Bau- und Straßenausschuss der entsprechende Bauantrag gestellt. 

Diskussionsverlauf

Nach längerer Diskussion vertreten die Gremiumsmitglieder einstimmig die Auffassung, dass die eingereichten Unterlagen zu einer Beurteilung des Vorhabens nicht aussagekräftig sind. 

Beschluss

Auf Basis der eingereichten Unterlagen ist eine Entscheidung nicht möglich. Es soll ein Bauantrag eingereicht werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.10.2022 08:56 Uhr