Neubau der Geh- und Fahrradbrücke über den Auerbach, BW IV/05; Vergabe der Ingenieur-Leistungen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 15.09.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Fußgängerbrücke über den Auerbach (BW IV-5) „Bongossi-Brücke“ muss wegen der starken Beeinträchtigung der Standsicherheit erneuert werden. Die Dauerhaftigkeit ist nicht mehr gegeben. Daher wurden seit dieser Feststellung 2019 vom Prüfingenieur Martin Fritsch Auflagen vorgegeben. Diese Einschränkungen wie
- keine Befahrung durch KFZ
- Beschilderung max. 20 Personen gleichzeitig auf der Brücke
- regelmäßige Überprüfung des Überbauzustandes
werden durch verkehrsrechtliche Anordnungen und Beschilderungen seither gewährleistet. Nach Rücksprache mit der Regierung ist es möglich, die Brücke nach den Förderrichtlinien des BayFAG Art. 13c fördern zu lassen. (Keine Frist) Diese Förderung liegt derzeit bei ca. 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Zusätzlich bestünde auch die Möglichkeit, zusammen mit der Brücke die anschließenden Wege durch Sanierung und Ausbau das Fahrradwegenetz bei Einhaltung einiger Entwurfsparameter zu erweitern (Vorschlag siehe Anlage). Diese Unterlagen würde das Bauamt für den Förderantrag vorbereiten. Hier wären jedoch Rechte bzw. Dienstbarkeiten von anliegenden Grundeigentümern zur Umsetzung Voraussetzung und notwendig. Im Juni fand zusammen ein Gespräch mit dem Ing. Markus Fritsch und Kollege statt, bei dem unterschiedliche Konstruktionsmöglichkeiten der neuen Brücke besprochen wurden. Man einigte sich auf eine gedeckte Holzfachwerkbrücke (Muster in der Anlage). Zwischenzeitlich liegt dem Bauamt ein Angebot für die Ing.-Leistungen Objekt- und Tragwerksplanung vor. (siehe Anlage)
Da das Angebot unterhalb der Wertgrenze für die vereinfachte Vergabe für freiberuftliche Leistungen liegt, (50.000,- Euro netto) wäre der Vorschlag der Verwaltung, die angebotenen Leistungen an das Ing.-Büro Fritsch zu vergeben. Die Bereitsstellung aller kompletten Förderunterlagen incl. aller notwendigen Planungen wären Bestandteil des Honorars. Ing.-Büro Fritsch prüft seit Jahrzehnten bereits die Brücke, zudem wurden bereits vor 3 Jahren die Auflager/Widerlager vom Büro Fritsch hinsichtlich der Standsicherheit überprüft, die Bestandsvermessung betreut und in der Vergangenheit viele Gespräche mit dem Wasserwirtschaftsamt auch wegen notwendiger Freibordhöhe geführt. Zusammenfassend wäre es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, die Leistungen an das Ing.-Büro Fritsch zu vergeben. Auch wären die Anforderungen und Wertgrenzen bei der Vergabe durch kommunale Auftraggeber eingehalten.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Matthias Bernhardt erläutert die verschiedenen Fördermöglichkeiten. Nach Diskussion einigt man sich letztendlich, auch weil am Auerbachdamm Radfahrer nicht gewünscht sind und daher die Förderung des Geh- und Fahrradwegeausbaus im Zuge des Brückenbaus wegfällt, auf eine Förderung von ca. 50 % nach FAG Art. 13 c (nur für den Brückenneubau). Die Verwaltung stellt dem Gremium das Honorar-Angebot nochmals vor.
Beschluss
Die Ingenieurleistungen für Objekt- und Tragwerksplanung zur Erneuerung der Brücke über den Auerbach (BW IV-5) in Oberaudorf in einer Höhe von netto 48.176,32 Euro werden an das Ingenieurbüro Martin Fritsch in Kolbermoor vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Maßnahmen in die Wege zu leiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.10.2022 08:56 Uhr