Angebot zur Abtretung der Grundstückanteile an der Straße "Am Lärchhang" an die Gemeinde Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 13.12.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 23.11.2022 bieten die Eigentümer der Grundstücke Am Lärchhang 1, Bad-Trißl-Str 57 und 59 b an, die jeweiligen Grundstückanteile an der Straße „Am Lärchhang“ kostenfrei an die Gemeinde abzutreten. Hintergrund dieses Angebotes ist, dass die Anlieger sich in Bezug auf Winterdienst und Unterhalt der Straße nicht einigen können. Die Straße „Am Lärchhang“ ist gewidmet als öffentlicher Feld- und Waldweg, Baulastträger sind die Eigentümer der Grundstücke Fl.Nr.263/1, 264/2, 262, 262/4, 262/3, 262/2, 263. 

Auch bei Übernahme der Straße durch die Gemeinde würde sich an der Widmung und damit an der Unterhaltspflicht durch die Anlieger nichts ändern. Es würden zudem relativ hohe Notar- und Vermessungskosten anfallen, die gemäß Antrag von der Gemeinde zu übernehmen wären. Eine Privatstraße kann von der Gemeinde nur übernommen werden, wenn sie vollständig lastenfrei und in einem neuwertigen Bauzustand ist. Sämtliche Kosten haben hierbei die Überlasser zu tragen. Die Interessen der Allgemeinheit sind hier gegen die privaten Interessen abzuwägen.  

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Matthias Bernhardt informiert über den Hintergrund des Angebotes und weist darauf hin, dass nicht alle Eigentümer das Angebot unterschrieben haben. Nach kurzer Diskussion vertritt das Gremium einheitlich die Auffassung, dass eine Übernahme der Straße „Am Lärchhang“ durch die Gemeinde nicht sinnvoll ist. 

Beschluss

Das Angebot zur Abtretung der Straße „Am Lärchhang“ an die Gemeinde Oberaudorf wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.01.2023 08:06 Uhr