Unterschriftsaktion bezüglich der Verkehrssicherheit im Bereich zwischen Caritas-Seniorenheim und dem Burgtor


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Anwohner und Betroffene fordern für die Kufsteiner Straße (St 2089) im Bereich zwischen Burgtor und Seniorenheim/Kindergarten, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen und weitere Sicherungsmaßnahmen zu prüfen. 
In diesem Straßenabschnitt müssen Fußgänger die sehr stark befahrene Hauptstraße überqueren, da der Gehweg nicht durchgängig auf einer Fahrbahnseite verläuft. Dies stellt vor allem für Kinder und ältere Personen eine große Gefahr dar.
Zudem erzeugt der starke Straßenverkehr bei der derzeit erlaubten Geschwindigkeit Tag und Nacht eine große Lärmbelastung, die durch die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit reduziert werden könnte. Die zuletzt erfasste durchschnittliche Tagesverkehrsbelastung aus dem Jahr 2015 ergab 4939 Fahrzeuge. Diese Zahl dürfte sich aufgrund der nun bereits länger andauernden Verlagerungen noch stark erhöht haben.
Außerdem beantragen die Anwohner zusätzlich eine offizielle Lärmmessung an Tagen mit starkem Verkehrsaufkommen. Gleichzeitig bitten sie um permanente Aufstellung einer elektronischen Geschwindigkeitsanzeige.
Da es sich um eine Staatsstraße handelt, ist hier die zuständige Straßenverkehrsbehörde das Landratsamt Rosenheim.
Die Verwaltung unterstützt den Antrag der Anwohner. Durch den Ausweichverkehr von der Autobahn bei Blockabfertigung, saisonbedingten Dosierungsmaßnahmen der österreichischen Verkehrsbehörden und den Grenzkontrollen hat sich der Verkehr dermaßen stark auf die Staatstraßen und Ortsdurchfahrten verlagert, dass die daraus entstehenden Belastungen von der Bevölkerung nicht mehr hingenommen werden können. Die staatlichen Behörden müssen endlich auch die veränderten Umstände anerkennen und sind in der Pflicht, Verkehrssicherheit auch in den betroffenen Ortschaften herzustellen.
Bisher wurden Anträge auf Geschwindigkeitsreduzierung und Querungshilfen für Fußgänger in diesem Bereich immer abgelehnt. Bei genauer Betrachtung der Situation stellt aber gerade die erzwungene Fahrbahnüberquerung wegen dem Wechsel des Gehweges auf die Gegenseite in diesem unübersichtlichen Bereich eine große Gefahrenstelle dar, die dringend entschärft werden muss. 
Die Verwaltung schlägt daher vor, wie beim Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen für die Tiroler Straße zu verfahren und diesen an die zuständigen Behörden weiterzuleiten. Die Gemeinde tritt als Antragsteller auf und fordert auf dem Dienstweg die entsprechende Bearbeitung.

Diskussionsverlauf

Zunächst berichtet der Bürgermeister über eine kürzlich durch die dritten Klassen der Grundschule Oberaudorf durchgeführte Verkehrszählung, die erstaunlicherweise nahezu dieselben Ergebnisse erbrachte wie die amtliche Zählung. In diesem Bereich wurden zu Spitzenzeiten weit über fünfhundert Fahrzeuge pro Stunde gezählt.
Das Gremium zeigt großes Verständnis für den Antrag der Anwohnerschaft und bewertet die 258 gesammelten Unterschriften als deutliches Zeichen, dass hier massiver Handlungsbedarf besteht. Gleichzeitig wird den Initiatorinnen für das große Engagement gedankt.
Gerade Fußgänger, die aus Mühlbach kommen, sind einer stärkeren Gefährdung ausgesetzt. Besonders wird betont, dass durch die Zunahme des Autobahnausweichverkehrs bereits seit einiger Zeit eine vollkommen neue Situation vorliegt. Die Staatsstraßen sind nicht mehr in der Lage, den durch politische Fehlentscheidungen verursachten Ausweichverkehr von den Autobahnen aufzunehmen. Belastet wird vor allem die Bevölkerung der Ortschaften, der das Recht auf sicheren und geordneten Ablauf des Straßenverkehrs genommen wird.
Aus dem Gremium wird mehrheitlich sogar gefordert, die Überwachung des fließenden Verkehrs in die eigenen Hände zu nehmen und so die Auswirkungen in den Griff zu bekommen.
Die Forderungen der Antragsteller werden umgehend durch die Verwaltung an die Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet. Eine elektronische Geschwindigkeitsanzeige wird in Kürze auf Höhe der Einmündung Seestraße aufgestellt. 

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, wie beim Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen für die Tiroler Straße zu verfahren, und den Antrag für die St 2089, im Bereich zwischen Burgtor und Seniorenheim/Kindergarten zu stellen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen und weitere Sicherungsmaßnahmen zu prüfen und entsprechend weiterzuleiten. Die Gemeinde tritt als Antragsteller auf und fordert auf dem Dienstweg um entsprechende Bearbeitung.

Zudem wird die Verwaltung beauftragt, eine elektronische Geschwindigkeitsmessanzeige im Bereich Einmündung Seestraße in die St.2089 aufzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.09.2022 07:37 Uhr