1. Änderung des Flächennutzungsplans für das Baugebiet "Am Heimfeld"; frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.09.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Um Baurecht für das zukünftige Baugebiet am ehemaligen Hallenfreibadgelände zu schaffen ist eine vorbereitende Bauleitplanung in Form einer Flächennutzungsplanänderung notwendig. Die bisherige Darstellung von WA (Allgemeines Wohngebiet) und Fläche für den Gemeinbedarf muss komplett in WA geändert werden. Der Geltungsbereich der 1. FNP-Änderung umfasst somit die gesamte Flurstück-Nummer 300 des gemeindeeigenen Grundstückes. Bereits in der Gemeinderats-Sitzung vom 27. Oktober 2020 wurde der Aufstellungsbeschluss einstimmig gefasst. Der Geltungsbereich ist zudem identisch mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 43: „Am Heimfeld“ (Neuaufstellung). In der heutigen Sitzung soll der Entwurf der Änderung vorgestellt werden und bei Billigung das Verfahren zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.      

Diskussionsverlauf

Die beauftragte Architektin Frau Reiser erläutert die Flächennutzungsplanänderung und dessen Notwendigkeit und beantwortet entsprechende Fragen aus dem Gemeinderat. 

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Entwurf zur 1. FNP-Änderung im Bereich des zukünftigen Baugebietes „Am Heimfeld“ mit etwaigen Ergänzungen und Änderungen und beauftragt die Verwaltung die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2022 08:31 Uhr