Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses, Heubergweg 3, Fl.Nr. 350/7, Gemarkung Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 17.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 17.01.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Zu genanntem Grundstück wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 22.11.2022 ein Antrag auf Vorbescheid behandelt und das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Dieser Antrag befindet sich derzeit beim Landratsamt Rosenheim und soll weiterlaufen.

Der vorliegende Antrag auf Vorbescheid sieht vor:

-        Abbruch des bestehenden Wohnhauses
-        Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit einer Grundfläche von 18,60 m x 12 m und einer seitlichen Wandhöhe von ca. 6,95 m. 
-        Es sollen Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung entstehen. 

Die Einfügung bezüglich der Höhe ist auf den Planunterlagen dargestellt und nach Ansicht der Verwaltung gegeben. Das Gebäude soll so in  das Gelände situiert werden, dass es sowohl der östlichen wie auch der westlichen faktischen Baulinie entspricht. Im Zuge des Bauantrages muss auch, abhängig von den Wohneinheiten, die entstehen sollen, ein Kinderspielplatz errichtet werden. 

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erläutert die aktuell geplante Bebauung und die Unterschiede zur vorherigen Planung. Bürgermeister Matthias Bernhardt informiert über die durch Gerichtsurteil festgestellten faktischen Baulinien, die in dieser Planung eingehalten werden. Die Beurteilung des Vorbescheids geschieht gemäß § 34 BauGB. Im Gremium wird diskutiert über:

  • die entstehenden Abstandsflächen
  • Tiefgarage versus Stellplätzen/Carports

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Datenstand vom 02.02.2023 08:19 Uhr