Bauantrag zur Errichtung eines Mobilfunkmastes, Obere Loh, Fl.Nr. 633/7, Gemarkung Oberaudorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 17.01.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf einer Landwirtschaftsfläche in Oberloh östlich der Straße Richtung Hödenauer See soll entstehen:
- ein Stahlbetonmast mit einer Höhe von ca. 44,59 m
- im oberen Bereich zwei Plattformen für Wartungszwecke
- an beiden Plattformen werden ca. 5,80 m hohe Tragrohre befestigt, an denen sich die Antennen befinden
- Der Mast hat am Mastfuß einen Durchmesser von 1,596 m.
- Die gesamte Technik für die Funkübertragungsstation befindet sich auf einer frostfrei gegründeten Fundamentplatte mit einer Fläche von ca. 3,20 m x 1,20 m. Darauf werden die Komponenten für die Systemtechnik aufgestellt, diese bestehen aus unterschiedlichen Technikschränken, die die Funktechnik enthalten.
Der Funkmast soll als Mobilfunkstandort dienen für GSM, LTE und 5G. Die Anmeldung zum Netzanschluss wurde an die Gemeindewerke Oberaudorf versendet – hier fehlt bislang noch die Rückmeldung. Es besteht auch die Möglichkeit, eine temporäre Netz-Ersatz-Anlage am Standort einzusetzen, bis die reguläre Stromverbindung besteht.
Das Bauvorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Satz 3 BauGB zu beurteilen. Dieser besagt, dass ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig ist, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistung, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerbli-chen Betrieb dient.
Der nächste Funkmast am Schweinberg befindet sich in Sichtweite (ca. 700 m entfernt) und sollte für die mobilfunktechnische Erschließung ausreichen.
Hinweis: Die Baumaßnahme ist im Bereich des Landschaftsschutzgebietes Inntal Süd geplant, für die Erlaubnis zur Errichtung von Masten (siehe § 5 der Verordnung) ist das Landratsamt Rosenheim als untere Naturschutzbehörde zuständig. Aus Sicht der Gemeinde überwiegen die naturschutzrechtlichen Belange, welche hier betroffen sind.
Diskussionsverlauf
Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt anhand des Eingabeplans die Baumaßnahme. Bürgermeister Matthias Bernhardt verweist auf den Funkmasten in Kirnstein, der trotz des Widerstandes seitens der Gemeinde und der Lage im Landschaftsschutzgebiet Inntal genehmigt wurde. Im vorliegenden Fall ist die Errichtung eines weiteren Mastes umso unverständlicher, da in 700 m Luftlinie bereits ein Mobilfunkmast (Schweinberg) vorhanden ist. Es wird vermutet, dass es sich um verschiedene, miteinander konkurrierende Mobilfunk-Anbieter handelt. Aus dem Gremium kommen folgende Meldungen:
- es soll ein Nachweis erfolgen, dass auf dem Mast am Schweinberg keine zusätzlichen Antennen mehr installiert werden können
- ostseitig des Inns wäre ein geeigneter Standort
- der geplante Mast ist landschaftszerstörend
- es bestehen Bedenken bezüglich der evtl. gesundheitsgefährdenden Strahlung
- in einer Nachbargemeinde wurde ein Alternativ-Standort in Zusammenarbeit mit dem Betreiber gefunden
- die Gemeinde soll sich den Bau eines weiteren Mastes im Gemeindegebiet nicht gefallen lassen
Hinweis: Im Moment sind seitens der Gemeinde die elektrischen Erschließungseinrichtungen weder vorhanden noch geplant. Die Gemeinde hat dazu zur Zeit auch keine Ressourcen frei.
Beschluss
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.02.2023 08:19 Uhr