Bauantrag zu Umbau, Erweiterung und Sanierung des bestehenden Gebäudes, Bad-Trißl-Str. 57, Fl.Nr. 263/1, Gemarkung Oberaudorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 07.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das bestehende Gebäude Bad-Trißl-Str. 57 soll umgebaut, erweitert und saniert werden:
- Anhebung Kniestock
Errichtung von 2 Standgiebeln mit Balkon
Schaffung einer 3. Wohneinheit
Teilsanierung des Gebäudes
Seitliche Wandhöhe Bestand: 6,10 m
Seitliche Wandhöhe geplant: 7,10 m
Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung können nachgewiesen werden. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Der geforderte Einfügenachweis bezieht sich nur auf das Gebäude Bad-Trißl-Str. 54 mit einer seitlichen Wandhöhe von 6,76 m. Die seitlichen Wandhöhen der beiden Nachbargebäude:
- Fl.Nr. 264/2 (Am Lärchhang 1): 5,10 m
- Fl.Nr. 263/2 (Graf-Pückler-Str. 9): 5,45 m
Die Verwaltung sieht die Einfügung in Bezug auf die Höhe nicht gegeben, da sich das Gebäude nach dem Umbau als das höchste im Vergleich zur Umgebungsbebauung darstellt.
Diskussionsverlauf
Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt die geplante Erweiterung vor und geht auf die Einfügung nach § 34 BauGB ein. Da der Einfügenachweis sich nur auf die Gebäudehöhe von Bad-Trißl-Str 54 bezieht, wurden von der Verwaltung die Höhen der direkt angrenzenden Gebäude ermittelt. Das Gremium schließt sich der Beurteilung der Verwaltung in Bezug auf die Gebäudehöhe an. Aus der Mitte des Gremiums wird noch darauf hingewiesen, dass die Stellplätze auch in Bezug auf Ein- und Ausfahrt funktionieren müssen, dies soll in Zukunft in den Eingabeplänen dargestellt werden.
Beschluss
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.03.2023 09:11 Uhr