Der Gemeinderat von Oberaudorf hat in seiner Sitzung am 27.10.2020 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet ,,Am Heimfeld" gefasst. Grund der 1. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Neu-Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 43 „Am Heimfeld" zur Schaffung dringend benötigter Wohnbauflächen. Mit der neuen Art der Nutzung „Allgemeines Wohngebiet" (gem. § 4 BauNVO) muss die bisherige Nutzungsdarstellung im Flächennutzungsplan von Fläche für den Gemeinbedarf Soziale Zwecke in WA (Allgemeines Wohngebiet) geändert werden. Hierzu ist eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich. Mit der Flächennutzungsplanänderung werden die baurechtlichen Voraussetzungen zur Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 43 „Am Heimfeld" geschaffen, die zusammen im Parallelverfahren durchgeführt werden. Der Änderungsbereich umfasst die Fläche des Grundstückes mit der Flurnummer 300. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 07.11.2022 öffentlich bekannt gemacht. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) zum Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 13.09.2022, welche parallel zur frühzeitigen Behördenbeteiligung durchgeführt wurde, hat in der Zeit vom 14.11.2022 bis 16.12.2022 stattgefunden. Über die eingegangenen Stellungnahmen wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 24.01.2023 abgewogen und der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) zum Entwurf des Bebauungs-planes in der neuen Planfassung vom 24.01.2023 hat in der Zeit vom 08.02.2023 bis 13.03.2023 stattgefunden. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 24.01.2023 hat vom 02.02.2023 bis 13.03.2023 stattgefunden. Das Ergebnis dieses Verfahrens, bei dem 43 Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange beteiligt wurden, lautet wie folgt:
Beteiligung der Behörden bzw. der Träger öffentlicher Belange:
Von 28 Stellen ging kein Rücklauf ein.
11 Stellen hatten keinen Einwand zum Vorhaben.
Von 4 Stellen gingen Stellungnahmen ein, welche nachfolgend behandelt werden.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Seitens der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE
04 Bayerischer Bauernverband vom 28.02.2023
Grundsätzlich bestehen keine Einwände.
Jedoch sollte im Beschrieb der möglichen Emissionen und Immissionen (Lärm und Geruch) aus der angrenzenden Landwirtschaft hingewiesen werden.
Abwägung
Im Umweltbericht unter Kapitel 3.3.6 wird bereits auf die „ortsüblichen Immissionen durch die landwirtschaftliche Nutzung auf den umliegenden Flächen“ eingegangen. Ein entsprechender Hinweis ist auch im Bebauungsplan enthalten. Ein Änderungsbedarf ergibt sich durch die Stellungnahme damit nicht.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung wird nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:
28 Landratsamt Rosenheim, SG Brandschutz vom 08.02.2023
Aus Sicht der Brandschutzdienststelle hat sich zur vorherigen Fassung nichts Gravierendes geändert und zusätzlich werden die Belange des Brandschutzes grundsätzlich schon in Ihrem „Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Nr. 43 „Am Heimfeld“ (Punkt 4.6 Rettungswege und Löschwasserversorgung) in der Fassung vom 24.01.2022 angeschnitten.
Wir verweisen hiermit auf unsere Stellungnahme vom 22.11.22 und würden es begrüßen, zu einem späteren Zeitpunkt/Planungsstand noch einmal einbezogen zu werden.
Abwägung
Nachdem das Flächennutzungsplanverfahren nunmehr abgeschlossen werden soll, erfolgt eine weitere Beteiligung des Sachgebiets dann im Rahmen der Ausführungsplanung / Baugenehmigung.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung wird nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:
35 Landratsamt Rosenheim, SG Wasserrecht vom 10.03.2023
Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit:
Auf die Einwendungen des Wasserwirtschaftsamts Rosenheim im Schreiben vom 15.02.2023 wird Bezug genommen.
Abwägung
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts Rosenheim bezieht sich auf den Bebauungsplan. Es wird auf die Abwägung an dieser Stelle verwiesen.
Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung wird lediglich die Art der baulichen Nutzung von einer Fläche für Gemeinbedarf in ein Allgemeines Wohngebiet geändert. Dadurch ergibt sich für das Schutzgut Wasser keine wesentliche Änderung (vgl. auch Angaben im Umweltbericht).
Bezüglich der im Rahmen der Bebauungsplanung seitens des WWA angemerkten noch ausstehenden Nachweis eines Entwässerungskonzepts für die privaten und öffentlichen Grundstücke wurde bereits eine Untersuchung beauftragt, die der Abwägung des Bebauungsplans beigelegt wird. Nach Rücksprache mit dem beauftragten Planungsbüro (Ing. Büro ROPLAN GbR Rosenheim) ist nach überschlägigen Ermittlungen eine Versickerung auch im Bereich der westlichen Grundstücke mit Tiefgarage mittels Rigolen möglich.
Auf Flächennutzungsplanebene sind mit Ausnahme der Ortsrandeingrünung keine „innere Durchgrünung“ und auch keine innere Erschließung dargestellt, um eine ausreichende Flexibilität auf Bebauungsplanebene zu behalten. Entsprechende Flächen sind, wie auch in anderen Bauflächen in der Darstellung des „Allgemeinen Wohngebiets“ inkludiert.
Nachdem grundsätzlich sickerfähige Böden vorliegen und konkrete Maßnahmen im Rahmen der Bebauungsplanung möglich sind, wird an der vorliegenden Planung festgehalten.
Bezüglich der im Rahmen der Stellungnahme des WWA noch angesprochenen Auffüllungen werden die notwendigen Hinweise zur fachgerechten Entsorgung sowie zur Versickerung in diesen belasteten Bereichen in den Bebauungsplan übernommen.
Weitere Punkte wie die Vermeidung von Gefahren durch schnell abfließendes Oberflächenwasser sowie die Lage im Risikogebiet sind im Rahmen der Bebauungsplanung zu prüfen und entsprechend festzusetzen. Im Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung ist dazu bereits eine Erläuterung unter dem Kapitel 3.3.3 Schutzgut Wasser enthalten. In der Plandarstellung der Flächennutzungsplanänderung kann innerhalb des Geltungsbereichs die Risikokulisse ergänzt werden.
Beschluss:
In der Planzeichnung wird innerhalb des Geltungsbereichs der Flächennutzungsplanänderung die Lage des Risikogebiets für Überschwemmungen (HQ Extrem) ergänzt.
Abstimmungsergebnis:
36 Regierung von Oberbayern, vom 08.02.2023
Auf die Stellungnahme vom 05.12.2022 wird verwiesen.
Abwägung durch die Gemeinde
Laut Auszug aus der Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom 24.01.2023 wurden die untere Naturschutz- und die untere Bauaufsichtsbehörde sowie das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim am Verfahren beteiligt. Das Wasserwirtschaftsamt gab keine Stellungnahme ab. Die untere Bauaufsichtsbehörde hat sich zu den von uns genannten Punkten bzgl. Ortsbild nicht geäußert. Die untere Naturschutzbehörde hat mehrere Hinweise zu einer verbesserten Ortsrandeingrünung gegeben.
Ergebnis
Die vorliegende Flächennutzungsplanänderung sowie der Bebauungsplan Nr. 43 stehen bei einer ausreichenden Gewichtung der Belange des Orts- und Landschaftsbilds auch in der Fassung vom 24.01.2023 den Erfordernissen der Raumordnung grundsätzlich nicht entgegen.
Abwägung
Eine Planänderung ist durch die Stellungnahme der Regierung nicht erforderlich.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung wird nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis: