Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2021 der Gemeindewerke Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO und Verwendung des Jahresgewinns


Daten angezeigt aus Sitzung:  5/2023. Sitzung des Gemeinderates, 28.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5/2023. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Jahresabschluss 2021 wurde im Werkausschuss am 10.11.2022 behandelt. Dem GR wurde empfohlen, den Jahresabschluss vorbehaltlich der erfolgreichen Abschlussprüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Christian Butz GmbH & Co. KG sowie vorbehaltlich der erfolgreichen örtlichen Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss in der vorgelegten Form festzustellen und den Jah-resüberschuss in Höhe von 89.566,91 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Für die Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2021 der Gemeindewerke wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Christian Butz GmbH & Co. KG mit Beschluss des Gemeinderates vom 23.11.2021 bestellt. Die Prüfung erfolgte im Zeitraum vom 10.11.2022 bis 19.12.2022.
Als Prüfgrundlage diente der Jahresabschluss zum 31.12.2021, welcher erstmals von der Steuerkanzlei Dr. Storg GmbH erstellt wurde. In die Prüfungen einbezogen wurden die Buchführung, der Lagebericht, die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse. 
Erweitert wurde der Prüfauftrag aufgrund einer Festlegung der Regulierungskammer des Freistaates Bayern auf Grundlage von § 6b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Hiernach hat der Eigenbetrieb nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten für die Elektrizitätsverteilung zu führen und einen Tätigkeitsabschluss aufzustellen. Die Prüfung dieses Tätigkeitsabschlusses Elektrizitätsverteilung wurde vom Wirtschaftsprüfer in einen separaten Prüfungsbericht zusammengefasst.
Im Prüfbericht wird darauf hingewiesen, dass die Fristen für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses Elektrizitätsverteilung nicht eingehalten wurden: „Nach Ziffer 5 des Feststellungsbeschlusses hat die Einreichung des Prüfungsberichtes sowie des separaten Prüfungsberichtes bis zum Ablauf einer Frist von acht Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres zu erfolgen. Diese Frist wurde aufgrund des Krisenjahre (Corona, Energiekrise) und des Steuerberaterwechsels nicht eingehalten. Aus diesem Grund konnte auch die sechsmonatige Frist zur Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß § 25 Abs. 1 EBV nicht eingehalten werden.“ 
Darüber hinaus führte die Abschlussprüfung zu keinen Beanstandungen.
Die örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgte durch Herrn Alois Holzmaier und Frau Patrizia Kaiser im Zeitraum vom 08.11.2022 - 18.11.2022. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende des RPA, Stephan Bruhn, trägt den Prüfungsbericht in zusammengefasster Version vor und empfiehlt, der Feststellung zuzustimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 102 Abs. 3 GO i. V. mit § 6 Absatz 1 Ziffer 7 der Betriebssatzung der Gemeindewerke Oberaudorf und § 25 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung
a)        den geprüften Jahresabschluss 2021 der Gemeindewerke Oberaudorf mit einer Bilanzsumme von 8.877.551,65 € und einem Jahresüberschuss von 89.566,91 € festzustellen und
b)        den Jahresüberschuss von 89.566,91 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2023 08:07 Uhr