Schöffenwahl 2023: Beschlussfassung über die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Ursula von Redwitz ist bei diesem Tagesordnungspunkt persönlich beteiligt und nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil.
Dem Gremium werden die Bewerbungen für die Aufnahme in die von der Gemeinde aufzustellende Liste für die Schöffenwahl 2024 bis 2028 bekanntgegeben. Gemäß der Schöffenbekanntmachung ist für die Aufnahme von Personen in die Schöffenliste eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Gemeinderats erforderlich. Die Gemeinde Oberaudorf ist verpflichtet, mindestens drei Personen vorzuschlagen.
Eine Vorauswahl der Bewerbungen ist unzulässig, Beschlussvorschläge sind aber möglich. Soweit Bedenken gegen eine Bewerbung bestehen, kann in einer Beschlussvorlage darauf hingewiesen werden.
Nach öffentlicher Aufforderung sind sieben formell richtige Bewerbungen bei der Gemeinde eingegangen. Es handelt sich um
Sina Karlstetter, Kranzhornstraße 16 a, Ursula Freifrau von Redwitz, Klosterweg 28 a, Michael Bösl, Neubürgerstraße 13, Jürgen Schwab, Rosenheimer Straße 23, Michael Schmid, Kaiserstraße 7, Petra Schlosser, Seestraße 6 und Martin Mohr, Kranzhornstraße 12.
Nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat wird die Schöffenliste eine Woche öffentlich ausgelegt und anschließend an das Amtsgericht Rosenheim übersandt. Auf die endliche Auswahl der Schöffen hat die Gemeinde keinen Einfluss.

Diskussionsverlauf

Nach der Einleitung durch den 1. Bürgermeister dem Verwaltungsbeamten Herrn Florian Seebacher das Wort. Herr Seebacher erläutert ausführlich Aufgabe, Verlauf und Voraussetzungen für die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschießt den Ausschluss von Frau Ursula von Redwitz bei diesem Tagesordnungspunkt wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 Abs. 2 GO). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, die genannten Bewerber in die Vorschlagsliste für Schöffen im Jahr 2023 aufzunehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.05.2023 08:19 Uhr