Antrag auf Vorbescheid zum Anbau eines Wintergartens, Hoffeldring 4, Fl.Nr. 336/15, Gemarkung Oberaudorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 20.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Vorliegender Antrag auf Vorbescheid sieht die Errichtung eines ostseitigen Wintergartens in einer vorhandenen Nische mit den Außenabmessungen 4,70 m x ca. 2,80 m mit Pultdach vor. Ein Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen liegt mit entsprechender Begründung bei. Die Entscheidung hierzu liegt beim Landratsamt. Da sich das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1 „Hoffeld“ befindet und das Bauvorhaben geringfügig die Baugrenzen überschreitet, ist im Zuge des Bauantrags ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig.
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung des Planentwurfs durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt Bürgermeister Matthias Bernhardt, dass es sich hier um einen alten Bebauungsplan, aber immer noch rechtskräftigen Bebauungsplan handelt. Bei diesen wurde häufig die Baugrenze dicht um das Bestandsgebäude gelegt. Da die Baugrenze hier jedoch nur sehr geringfügig überschritten werden soll, wäre daher ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans positiv zu bewerten.
Beschluss
Unter der Maßgabe, dass beim Bauantrag ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans mit aussagekräftiger städtebaulicher Begründung gestellt wird und der Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen vom Landratsamt genehmigt wird, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.08.2023 15:40 Uhr