Bauantrag zum Neubau eines Dreifamilienhauses, Spitzsteinweg 10, Fl.Nr. 523/13, Gemarkung Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 20.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 20.06.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Spitzsteinweg 10 soll das bestehende Wohngebäude abgerissen werden. Entstehen soll:

  • ein dreigeschossiges Dreifamilienhaus mit den Außenabmessungen 10,58 m x 12,31 m, seitliche Wandhöhe 7,14 m
  • ostseitig eine Gaube mit Blechverkleidung/Blechdach
  • 6 Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung

Das Bauvorhaben ist gemäß § 34 BauGB zu beurteilen, ein Einfügenachweis bezüglich der Höhen der Nachbargebäude ist den Unterlagen beigefügt, die vorhandene faktische Baulinie wird eingehalten. Einer Ausnahme von § 3 Abs. 5 der Ortsgestaltungssatzung bezüglich des Blechdaches der Gaube kann, entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates vom 25.04.2023, zugestimmt werden. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Einer Ausnahme von § 3 Abs. 5 der Ortsgestaltungssatzung wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.08.2023 15:40 Uhr