Bauantrag zur Errichtung einer Schleppdachgaube auf dem bestehenden Anwesen, Kufsteiner Str. 14, Fl.Nr. 126, Gemarkung Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 18.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.07.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Auf dem bestehenden Gebäude Kufsteiner Str. 14 soll nordseitig eine Schleppdachgaube mit der Ansichtsfläche 4,98 m x 1,45 m entstehen. Das Gebäude liegt im Gebiet der Erhaltungssatzung „Kerngebiet Oberaudorf“. Im Geltungsbereich dieser Satzung bedürfen die Errichtung, der Rückbau, die bauliche Änderung und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen der erhaltungssatzungsrechtlichen Genehmigung. Die erhaltungssatzungsrechtliche Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung von baulichen Anlagen darf nur versagt werden, wenn sie allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild und die städtebauliche Gestalt mitbestimmen und insofern von städtebaulicher Bedeutung sind. Einer Ausnahme von § 3 Abs. 5 der Ortsgestaltungssatzung bezüglich des Blechdaches der Gaube kann, entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates vom 25.04.2023, zugestimmt werden.

Beschluss 1

1. Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Einer Ausnahme von § 3 Abs. 5 der Ortsgestaltungssatzung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Die erhaltungssatzungsrechtliche Genehmigung wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2023 08:47 Uhr