Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des bestehenden Wohngebäudes und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten, Sudelfeldstraße 39, Fl.Nr. 272/2, Gemarkung Oberaudorf; geänderte Planung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 19.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.10.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau-und Straßenausschusses vom 07.03.2023 wurde genannter Antrag auf Vorbescheid behandelt und das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, das sich nach Ansicht des Gremiums das geplante Gebäude weder in der Höhe noch im Verhältnis von Grundfläche zu verbleibender Freifläche in die Umgebungsbebauung einfügt.  Das Landratsamt folgte dieser Einschätzung und gab dem Bauherrn die Möglichkeit zur Umplanung. Diese Umplanung liegt jetzt vor. Aus Sicht des Landratsamtes Rosenheim fügt sich das Gebäude nun nach dem Maß der baulichen Nutzung ein. 
Entstehen soll nach Abbruch des bestehenden Gebäudes:

  • ein 3-geschossiges Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten
  • seitliche Wandhöhe: 7,20 m (ursprünglich 7,38 m)
  • Außenabmessungen: 14,30 m x 9,10 m (ursprünglich 15,99 m x 9,5 m)
  • west- und ostseitig je eine Gaube (ursprünglich westseitig 2 Gauben)
  • 7 Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung (Nachweis liegt bei)
  • aktuell geplante Grundfläche: 127,7 m² (ursprünglich ca. 152 m²)

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung der geänderten Planung durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer werden folgende Punkte aus Gremium angemerkt: 
  • Auf die Frage nach den Stellplätzen verweist der Bauamtsleiter auf den im Eingabeplan vorhandenen Stellplatznachweis. 

  • Stimmt die Ansicht des Landratsamtes mit der Ansicht der Verwaltung überein?

  • Flächen sollen sinnvoll genutzt werden, wobei eine Nachverdichtung durchaus den Verlust des Dorfcharakters bedeuten könnte. 

  • Genehmigungsfähig, da Wohnungen gebraucht werden. 

  • Verweis auf die Gebäudehöhe in Bezug zur Nachbarbebauung. 

Der Bürgermeister bemerkt, dass die Gemeinde Oberaudorf im Vergleich zur Nachbargemeinde Nußdorf zu wenige Bebauungspläne aufgestellt hat, um im gesamten Dorfgebiet die Bebauung zu regeln. So muss die Beurteilung nach den Kriterien des § 34 BauGB erfolgen. Es besteht natürlich die Möglichkeit, mittels einer Erhaltungssatzung die Bebauung zu regeln. 
 
Das geplante Gebäude könnte, wenn das Gremium das so sieht, wegen dem Verhältnis Grundfläche zu Freifläche abgelehnt werden

Es entsteht eine Diskussion über die Höhe des geplanten Gebäudes in Bezug auf die Nachbargebäude. Die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen sind hier nicht ausreichend bzw. aussagekräftig. Die Gemeinde fordert für eine weitere Beschlussfassung einen Einfügenachweis mit Höhenbezug sowie eine Schnittdarstellung von der Straßenseite. 

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid (aktuelle Planung) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8

Datenstand vom 03.11.2023 08:09 Uhr