Errichtung einer Lärmschutzwand an der Geigelsteinstraße auf dem Grundstück Heubergweg 1 a, Fl.Nr. 350/8, Gemarkung Oberaudorf; Antrag auf Ausnahmen von der Ortsgestaltungssatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 12.12.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für das neu errichtete Gebäude Heubergweg 1a soll südseitig zur Geigelsteinstraße eine Schallschutzwand aus Fertigkunststoffpaneelen mit Holzverkleidung mit einer Gesamthöhe von 1,80 m - 2 m und einer Länge von ca. 9 m auf die bestehende Stützmauer errichtet werden, daran im Anschluss westlich eine Wand mit 1 m Höhe und ca. 10 m Länge bis zum Ende des Grundstücks. Der Einfahrtsbereich in den Heubergweg soll offen gehalten werden, damit keine Sichtbehinderung entsteht. Zur Errichtung der Lärmschutzwand liegt ein Antrag auf Ausnahmen gemäß § 4 der Ortsgestaltungssatzung vor:
- bezüglich der geplanten Höhe von 1,80 m – 2 m: § 7 Abs.1 OGS
- es soll eine geschlossene Wand entstehen: § 7 Abs. 2 OGS
Diskussionsverlauf
Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt anhand einer Skizze und Fotos vom bestehenden Neubau die geplante Lärmschutzwand. Bürgermeister Matthias Bernhardt verweist auf eine Ortsdurchfahrt in der Nachbargemeinde, die beidseitig von Lärmschutzwänden gesäumt ist und einen sehr ungastlichen Eindruck hinterlässt.
Folgende Anmerkungen kommen aus dem Gremium:
- Alternative wären evtl. bepflanzte Tröge auf der vorhandenen Mauer oder eine Hecke innerhalb der Mauer
- Die Ortsgestaltungssatzung war vor der Errichtung des Gebäudes schon bekannt.
- Die Lage des Gebäudes an einer viel befahrenen Straße war bekannt.
- Die Ortsgestaltungssatzung ist bei Neubauten einzuhalten.
- Ausnahmen von der Ortsgestaltungssatzung soll nur bei Veränderungen im Bestand, wenn notwendig und nicht anders planerisch zu lösen, zugestimmt werden.
Letztendlich ist sich das Gremium einig, dass im vorliegenden Fall Ausnahmen von der Ortsgestaltungssatzung aus oben genannten Gründen nicht zugestimmt werden kann, auch um die Schaffung eines Präzedenzfalles zu vermeiden.
Beschluss 1
1. Einer Ausnahme von § 7 Abs. 1 OGS (Höhe) wird nicht zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Beschluss 2
2. Einer Ausnahme von § 7 Abs. 2 OGS (geschlossene Einfriedung) wird nicht zugestimmt
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.12.2023 07:48 Uhr