Bauantrag zur Erweiterung und Aufstockung des Bestandsgebäudes, Brünnsteinstr. 22, Fl.Nr. 1002/18, Gemarkung Niederaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 16.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 16.01.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das bestehende Gebäude Brünnsteinstr. 22 soll erweitert und aufgestockt werden:

  • Erweiterung des Gebäudes im nordwestlichen und südwestlichen Bereich
  • Errichtung einer Außentreppe im Nordwesten
  • Aufstockung sowie Änderung der Giebelrichtung
  • Im nördlichen Bereich des Grundstückes soll ein Carport mit Flachdach mit 3 Stellplätzen entstehen.

Gemäß Planung entstehen zwei eigenständige Wohneinheiten. Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung können nachgewiesen werden. Der Carport soll mit Flachdach errichtet werden, hierzu liegt kein Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung vor. 
Hinweis: Die maximal zulässige Grenzbebauung von Garagen/Carports beträgt 15 m, diese ist gemäß vorliegender Planung überschritten. Hier wäre eine Abstandsflächenübernahme der betroffenen Nachbarn oder alternativ eine Abweichung notwendig. Dies liegt jedoch im Zuständigkeitsbereich der Genehmigungsbehörde.  

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung der geplanten Baumaßnahmen durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer entsteht eine Diskussion über die Einfügung des Gebäudes in die Umgebungsbebauung bezüglich Gebäudehöhe und überbauter Fläche sowie die Frage, ob das Gebäude dem Innen- oder dem Außenbereich zugeordnet wird. Letztendlich ist sich das Gremium darüber einig, dass auf Grundlage der aktuell vorliegenden Informationen kein Beschluss über das gemeindliche Einvernehmen gefasst werden kann. Es wird auch angemerkt, dass das geplante Flachdach des Carports der Ortsgestaltungssatzung angepasst werden muss.  

Beschluss

Der Bauantrag wird in der heutigen Sitzung nicht behandelt. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Einfügenachweis nachzufordern und abzuklären, ob eine Beurteilung nach § 34 oder § 35 BauGB erfolgt. Der Bauherrschaft ist mitzuteilen, dass der Carport satzungskonform geplant werden muss. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2024 08:38 Uhr