Sachverhalt
Die Jahresrechnung 2023 ist nach Art. 102 Abs. 2 GO bis spätestens 30.06.2024 aufzustellen und dem Gemeinderat zur Kenntnis vorzulegen. Anschließend ist die örtliche Rechnungsprüfung bis zum 31.12.2024 durchzuführen. Nach Durchführung der örtlichen Prüfung stellt der Gemeinderat alsbald, jedoch bis spätestens 30. Juni 2025, die Jahresrechnung 2023 in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Es werden die wichtigsten Daten und Zahlen für das Jahr 2023 bekanntgegeben, die auch als Anlage dem Tagesordnungspunkt beigelegt waren.
Hier zusammengefasst die Eckdaten für 2023:
Rechnungsergebnis:
Verwaltungshaushalt 14.492.483,39 €
Vermögenshaushalt 8.019.083,50 €
Gesamthaushalt 22.511.566,89 €
Zuführung zum VMH: 3.148.329,69 €
Entnahme allg. Rücklage: 3.226.308,46 €
Allg. Rücklage 31.12.2023: 6.230.885,24 €
Schulden 31.12.2023: 6.226.614,46 €
Die Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2023 beträgt 1.169 € (bei einer Einwohnerzahl von 5.324). Der Gemeinderat nimmt die Bekanntgabe des Jahresergebnisses 2023 zur Kenntnis.
Die Jahresrechnung 2023 wird nun an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung weitergeleitet, die bis zum 31.12.2024 durchzuführen ist (Art. 103 Abs. 4 GO).