Bauantrag zu Teilabbruch und Teil-Neubau eines Mehrfamilienhauses sowie Umbau und Sanierung des Bestands, Kranzhornstr. 31, Fl.Nr. 351/20, Gemarkung Oberaudorf; geänderte Planung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 20.02.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 07.03.2023 wurde genannter Bauantrag behandelt und das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag erteilt; jedoch erfolgte keine Zustimmung zu etlichen Anträgen auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung. Das Landratsamt Rosenheim sah zudem die Einfügung in die Umgebungsbebauung gemäß § 34 BauGB durch die Größe der westseitig geplanten Gaube auf dem Neubau nicht gegeben, da sich dadurch ein wahrnehmbares Erscheinungsbild von 3 Vollgeschossen ergibt, und beabsichtigte daher, dem Bauantrag die Genehmigung nicht zu erteilen.
Nach etlichen Gesprächen mit dem Bauwerber und der Planerin sowie der Genehmigungsbehörde und einer Ortsbegehung durch den Kreisbaumeister liegt nun eine geänderte, mit dem Landratsamt abgestimmte Planung vor, die die Vorgaben der Ortgestaltungssatzung erfüllt und den Einfügekriterien gemäß § 34 BauGB entspricht.
Diskussionsverlauf
Es entsteht eine kurze Diskussion hinsichtlich der Gestaltung von Gauben in Bezug auf die Ortsgestaltungssatzung, wobei auch Beispiele aus Nachbargemeinden genannt werden.
Beschluss
Dem Bauantrag wird zur geänderten Planung, Planstand 12.12.2023, das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.02.2024 13:40 Uhr