Bauantrag zu Sanierung, Umbau und teilweise Umnutzung eines Hotels mit Gastwirtschaft zu Laden und Ferien-Appartement, Rosenheimer Str. 4, Fl.Nr. 57, Gemarkung Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 07.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 07.05.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das bestehende Hotel Lambacher soll saniert, umgebaut und teilweise umgenutzt werden wie folgt:

  • Im EG soll die bestehende Gastwirtschaft in einen Laden umgenutzt werden.
  • Im 1. und 2. OG bestehende Hotelzimmer werden saniert.
  • Die Betreiberwohnung im DG soll in ein Ferienappartement umgenutzt werden.

Da es sich beim vorliegenden Bauantrag um eine Nutzungsänderung handelt, müssen nur durch diese Nutzungsänderung zusätzlich notwendige Stellplätze (evtl. Mehrbedarf) nachgewiesen werden. Der Stellplatz-Bestand bleibt daher- ob die hierfür erforderlichen Stellplätze existieren oder nicht – unberücksichtigt. Dies folgt letztlich daraus, dass sich der Bestandsschutz einer baulichen Anlage auch auf die Stellplatzfrage erstreckt. Der Umstand, dass ein Bauherr eine bauliche Änderung oder eine Nutzungsänderung durchführt, darf nicht dazu führen, dass bereits vorhandene Defizite bei den Stellplätzen anlässlich dieser Nutzungsänderung aufgegriffen und bereinigt werden. 
Gegenübergestellt werden muss also der Stellplatzbedarf der baulichen Anlage in ihrer gegenwärtigen Nutzung mit dem zukünftigen Bedarf. Bei beiden Stellplatzberechnungen ist dabei die Rechtslage (gültige Stellplatzsatzung) zum Zeitpunkt der Entscheidung über die aktuelle Nutzungsänderung zugrunde zu legen. Die Stellplatzberechnungen „Bestand“ und „Neu“ sind den Dokumenten beigefügt. Demzufolge löst die Nutzungsänderung keinen Mehrbedarf an Stellplätzen aus. Hinweislich sei erwähnt, dass 7 Stellplätze vorhanden sind. (Kommentar zu Art. 47 BayBO)

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung der einzelnen geplanten Maßnahmen durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer informiert Bürgermeister Matthias Bernhardt darüber, dass der geplante Laden als dauerhafter Dorfmarkt konzipiert ist. Es entsteht eine Diskussion über das Brandschutzkonzept bzw. die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen. Gemeinderatsmitglied Franz Hefter weist darauf hin, dass seiner Ansicht nach für die Umnutzung von Wohnung in Ferienwohnung ein 2. Baulicher Rettungsweg vonnöten ist. 

Beschluss

1. Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 
2. Die Gemeinde stimmt der Nutzungsänderung im Rahmen der Erhaltungssatzung zu.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.05.2024 07:26 Uhr