Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Tiefgarage, Wall 13, Fl.Nr. 1126, Gemarkung Niederaudorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 19.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf dem Grundstück Wall 13 soll östlich des zu sanierenden Gebäudes von TOP 5 entstehen:
- ein Zweifamilienwohnhaus in Hanglage
- zweigeschossig
- Außenabmessungen 16 m x 10 m
- seitliche Wandhöhe 5,17 m
- mit Tiefgarage; die gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze können nachgewiesen werden, zwei in der Tiefgarage und zwei oberirdisch. Ergänzend weist die Verwaltung darauf hin, dass gemäß Planunterlagen nicht ersichtlich ist, wie diese funktionieren sollen. Der notwendige Stellplatznachweis muss eindeutig planerisch dargestellt sein und nachgewiesen werden.
Eine Beurteilung erfolgt gemäß § 34 BauGB, siehe TOP 5. Die verkehrstechnische Erschließung ist aufgrund der aktuellen Wegesituation nicht ersichtlich, da sich die Örtlichkeit nicht mit den tatsächlichen Flurnummern deckt. Geh- und Fahrtrechte sind im Zuge des Genehmigungsverfahrens zu prüfen bzw. nachzuweisen.
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung des Bauvorhabens durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer wird aus dem Gremium darauf aufmerksam gemacht, dass die geplante Garage von TOP 5 nicht auf dem Lageplan dargestellt ist. Es erfolgt der Hinweis, dass die oberirdischen Stellplätze nicht nachgewiesen werden bzw. nicht funktionieren. Bauordnungsrechtlich wird der Antrag daher nicht befürwortet, da 2 Stellplätze nicht eindeutig nachgewiesen werden können.
Beschluss
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der zeichnerische Stellplatznachweis muss nachgereicht werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.10.2024 08:54 Uhr