Errichtung von Parkplatzflächen mit Schrankenanlage für den bestehenden Schiliftbetrieb und Gastronomiebetrieb, Grafenherberg 12 und 12 a, Fl.Nr. 1705 und 1711, Gemarkung Niederaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 19.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 19.09.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Auf den Grundstücken Grafenherberg 12 und 12 a, Fl.Nr. 1705 und 1711, Ge-markung Niederaudorf sollen Parkplätze entstehen auf:

Fl.Nr. 1705, Fläche ca. 214.000 m²: 103 Stellplätze
Fl.Nr. 1711, Fläche ca. 1.700 m²: 35 Stellplätze

Abmessung je Stellplatz: 5 m x 3 m, die gesamte Parkplatzfläche soll als sickerfä-higer Schotterrasen ausgeführt werden. Das Gelände soll entsprechend dem Eingabeplan in mehreren Ebenen ausgeführt werden. Gemäß Vorprüfung des Bauantrages ist aufgrund fehlender Privilegierung und Berührung öffentlicher Belange aus Sicht des Landratsamtes eine Genehmigung nicht in Aussicht zu stellen. Dieser baurechtlichen Einschätzung ist aus Sicht der Verwaltung zu folgen, da sich das Vorhaben im Außenbereich befindet, sprich nach § 35 BauGB zu beurteilen ist. Seitens des Bauamtes wurde bei der Abteilung Bauleitplanung des LRA Rosenheim die Anfrage gestellt, ob die Umsetzung im Zuge eines Bauleitplanungsverfahrens möglich wäre. Darstellung der besagten Fläche mit Umgriff bzw. im Zusammenhang mit Gaststätte und Liftbetrieb als Sondergebiet Tourismus. Gemäß gestriger Auskunft des Landratsamtes Rosenheim steht einer Baugebietsausweisung im Außenbereich das Zersiedelungsverbot des Landesentwicklungsprogramms entgegen; ob als Ausnahme eine touristische Sondernutzung möglich wäre, müsste von der höheren Landesplanungsbehörde geprüft werden. Aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet wäre zudem mit der UNB des LRA Rosenheim die Möglichkeit einer landschaftsschutzgebietskonformen Planung abzuklären. Sollte eine Flächennutzungsplanänderung möglich sein, wäre die Aufstellung eines Bebauungsplanes unabdingbar.

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung der Planunterlagen durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer erklärt Bürgermeister Matthias Bernhardt, dass im Sudelfeldgebiet bereits etliche Sondernutzungen vorhanden sind. Aus dem Gremium wird darauf hingewiesen, dass die Stellplätze bereits größtenteils vorhanden sind, die Parkplatzsituation jedoch im Winter bei Schibetrieb sehr chaotisch ist. Es wird betont, dass ein Gastronomiebetrieb ohne Anfahrts- und Parkmöglichkeit nicht sinnvoll ist. Die Parkplätze würden im Übrigen eine weitere Einnahmequelle darstellen.
Es entsteht eine Diskussion über den Tourismus bzw. die Weiterentwicklung im Sudelfeldgebiet. Es wird vorgeschlagen, mit dem Eigentümer ins Vernehmen zu treten und gemeinsam Überlegungen über das weitere Vorgehen zu machen. Zu einer Änderung des Flächennutzungsplans, wie im Sachverhalt dargestellt, wären neben dem bauplanungsrechtlichen Verfahren auch etliche Gutachten, u.a. in Bezug auf Naturschutz, Landschaftsschutzgebiet etc. verbunden. Mit einem hohen Zeit- und Kostenaufwand ist zu rechnen. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen aufgrund der fehlenden rechtlichen Grundlage nicht erteilt. Dem Antragsteller wird an die Hand gegeben, das im Sachverhalt genannte Verfahren mit der Gemeinde abzuklären und dann gegebenenfalls zu starten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.10.2024 08:54 Uhr