Bauantrag zur Aufstockung des bestehenden Wohnhauses für eine 2. Wohneinheit, Errichtung einer Schleppdachgaube und eines Treppenhauses, Neubürgerstr. 11, Fl.Nr. 523/7, Gemarkung Oberaudorf; Befreiung von der Ortsgestaltungssatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 19.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 19.09.2024 wurde genannter Antrag behandelt, das gemeindliche Einvernehmen zur Baumaßnahme wurde erteilt, aber einer Abweichung von § 3 der Ortsgestaltungssatzung bezüglich der Dachneigung wurde nicht zugestimmt.
Nun liegt erneut ein Antrag auf Abweichung von § 3 Abs. 3 der Ortsgestaltungs-satzung bezüglich des Daches des nordseitig geplanten Treppenhauses vor, den südseitigen Dachaufbau sieht das Landratsamt als genehmigungsfähig. Geplant ist ein Schleppdach mit einer Dachneigung von 10° mit folgender Begründung:
Bei einer Ausführung des Treppenhausanbaus mit gleicher Dachneigung ist ein Zugang zum Dachgeschoss nicht mehr möglich. Das Dach kann auch nicht als Satteldach – Quergiebel ausgeführt werden, da sich die Abstandsflächen dann auf das Nachbargrundstück erstrecken und ein drittes Vollgeschoss entstehen würde.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Matthias Bernhardt informiert zusammenfassend über die Hintergründe des Bauvorhabens und die damit geschaffenen Tatsachen und regt an, in diesem Bereich einen einfachen Bebauungsplan mit einer maximal möglichen Bebauung aufzustellen .
Beschluss
Einer Abweichung von § 3 Ortsgestaltungssatzung bezüglich der Dachneigung des Treppenhauses wird zugestimmt, gleichzeitig beauftragt der Bauausschuss die Verwaltung einen einfachen Bebauungsplan aufzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.12.2024 07:44 Uhr