Antrag auf Verlängerung des Vorbescheids zur Errichtung eines Wohnhauses mit max. zwei Wohneinheiten und Garagen, Enzianstr. 4 a, Fl.Nr. 976/73 und 976/94, Gemarkung Niederaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 10.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 10.12.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 17.11.2024 wird die Verlängerung des Vorbescheides des LRA Rosenheim vom 09.10.1991 (AZ IV/R-2 611 C 35-24/10) um weitere 2 Jahre beantragt. Dieser Vorbescheid wurde zuletzt mit Bescheid vom 15.12.2022 bis zum Ablauf des 22.11.2024 verlängert. 

Gegenstand des Vorbescheides ist die Errichtung eines Wohnhauses mit max. 2 Wohneinheiten und Garagen in der Enzianstr. 4a, 83080 Oberaudorf, Flur-Nrn. 976/73 und 976/94, jeweils Gemarkung Niederaudorf.

Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Um-gebung ein. Gemäß der Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde Oberaudorf vom 12.10.2016 sind für das Vorhaben mindestens 4 Stellplätze nachzuweisen. 

Das Grundstück wird verkehrstechnisch erschlossen über die Enzianstraße, bzw. die südlich abzweigende private Verkehrsfläche. Diese befindet sich auch im Teileigen-tum der Antragstellerin. Die Erschließbarkeit des Baugrundstücks mit gemeindlichen Ver- und Entsorgungsanlagen (z. B. Wasser, Abwasser, Strom) ist möglich, bzw. gesichert.
Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bleiben gewahrt, das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt. Die Beurteilungskriterien haben sich seit dem letzten Antrag auf Verlängerung aus bauplanungsrechtlicher Sicht nicht geändert.

Beschluss

Dem Antrag auf Verlängerung des Vorbescheids wird das gemeindliche Einvernehmen erneut erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.12.2024 15:32 Uhr