Antrag auf Nutzungsänderung der bestehenden Wohnungen 1.2 im Haus 1 und 3.5 im Haus 3 in Ferienwohnungen, Carl-Hagen-Str. 26 und 26 a, Fl.Nr. 296/2, Gemarkung Oberaudorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 18.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der vorliegende Antrag sieht die Nutzungsänderung der bestehenden Wohnung 1.2 im Haus 1 (Hausnr. 26) und 3.5 im Haus 3 (Hausnr. 26a) in Ferienwohnungen vor, bauliche Änderungen sind nicht geplant. Gemäß rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist das Grundstück als besonderes Wohngebiet nach § 4a BauNVO festgesetzt. In einem besonderen Wohngebiet sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes zugelassen. Gemäß Auskunft des Landratsamtes Rosenheim ist unabhängig von der generellen Zulässigkeit für die Nutzungsänderung in eine Ferienwohnung ein Bauantrag zu stellen. Durch die Änderung entsteht kein Mehrbedarf an Stellplätzen. Die Verwaltung weist auf zurückliegende Beschlüsse hin, in denen einer Nutzungsänderung von Mietwohnungen in Ferienwohnungen aufgrund der angespannten Mietsituation in Oberaudorf nicht zugestimmt wurde.
Diskussionsverlauf
Einleitend geht Bürgermeister Matthias Bernhardt auf den Unterschied zwischen allgemeinem Wohngebiet (WA) und besonderem Wohngebiet (WB) ein. Hier ist eine gewisse Gewichtung zwischen Wohnnutzung und gewerblicher Nutzung einzuhalten, so dass die Vermietung von Ferienwohnungen in diesem Gebiet von Vorteil ist, auch wegen dem Immissionsschutz in Bezug auf die Hocheck Bergbahnen.
Beschluss
Dem Antrag auf Nutzungsänderung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
Datenstand vom 11.07.2024 13:59 Uhr