Antrag auf 2. Tektur zum genehmigten Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 15 Wohneinheiten, 2 Läden und einer Tiefgarage, Rosenheimer Str. 26, Fl.Nr. 346/6, Gemarkung Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 18.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 18.06.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die damals dargestellten Planungen des freigestellten Bauvorhabens widersprechen in einigen Punkten der tatsächlichen Ausführung bzw. den Darstellungen im Bebauungsplan. Es handelt sich hierbei um:

  • Verbindungsbau: Erhöhung und Dachform
  • Fassadenfarbe: dunkle Holzverschalung und weiße Wandfarbe - für die Fassadenfarbe sind gemäß Festsetzung im Bebauungsplan nur helle Töne zugelassen
  • Dachziegel: anthrazitfarbene anstatt gemäß Festsetzung im Bebauungsplan rote Dachziegel
  • Dachgeschoss nicht an allen Seiten zurückgesetzt
  • Überschreitung der maximalen Grundfläche um 304,14 m², jedoch bei Einhaltung der maximal zulässigen GRZ von 0,8 bzw. GFZ von 1,2 (siehe Anlage Berechnungen)

Da diese Änderungen aus Sicht der Verwaltung keine negativen Auswirkungen auf die zukünftigen Wohnungseigentümer und vor allem nicht auf die Nachbarin-teressen hatten, stimmte der damalige Bürgermeister ohne Behandlung im Bau-ausschuss diesen Änderungen als Angelegenheit der laufenden Verwaltung zu. Vorliegender Antrag auf Tektur soll die Rechtssicherheit herstellen.

Diskussionsverlauf

Es entsteht eine Grundsatzdiskussion über nachträgliche Baugenehmigungen bzw. das nachträgliche Einvernehmen der Gemeinde. Letztendlich ist die Mehrheit des Gremiums jedoch der Auffassung, dass in diesem Fall das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann. 

Beschluss

Dem Antrag auf Tektur wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 11.07.2024 13:59 Uhr