Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 48 "Gewerbegebiet an der A 93"; frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt und das Gemeinderatsmitglied 
Daniela Bernhardt sind wegen Verwandtschaftsverhältnissen bei diesem TOP 
persönlich beteiligt und nehmen deshalb nicht an der Beratung und Abstimmung teil (Art. 49 Abs. 1 GO). 
Der Erste Bürgermeister ist deshalb bei der Ausübung des Vorsitzes verhindert. Den Vorsitz für diesen TOP übernimmt der Zweite Bürgermeister Alois Holzmaier (Art. 39 Abs. 1 GO)
In der Sitzung des Gemeinderates am 12.09.2023 wurde der Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 48 „Gewerbegebiet an der A93“ gefasst. Ziel des Bebauungsplans ist die Errichtung einer Betriebsstätte zum Zwecke der Produktion, Endausbau, Umbau, Aufbereitung und laufenden Wartung von modularen Raum- und Sanitärmodulen. Entstehen sollen zwei eigenständige Gebäudekomplexe für genannte Nutzungen inclusive Büro- und Verwaltungsflächen. 

Zur Umsetzung des Projektes ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vor-haben- und Erschließungsplan und Durchführungsvertrag notwendig. Die not-wendige Zustimmung zum Vorhaben- und Erschließungsplan wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 12.09.2023 erteilt. In der heutigen Sitzung soll der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie der Vorhaben- und Er-schließungsplan (VEP) durch die beauftragte Architektin vorgestellt werden und bei Billigung die Verwaltung beauftragt werden, das Verfahren zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Frau Dipl. Ing Belinda Reiser stellt das Vorhaben vor und beantwortet dazu die Fragen aus dem Gremium.

Bei der Verkehrserschließung erkennen mehre Ratsmitglieder noch Handlungsbedarf. Insbesondere muss die Weiterführung des bestehenden Geh- und Radweges gesichert werden. Die vorgeschlagene vorläufige Lösung mit der Aufstellfläche für Linksabbieger ist für große LKW sehr knapp bemessen. Der Rat wünscht sich hier noch genauere Darstellungen. Als ideale Lösung muss weiterhin ein Kreisverkehr angestrebt werden.

Auch hinsichtlich der Gebäudegröße- und Gestaltung sieht das Gremium noch Handlungsbedarf. Ebenso wird die vorgesehene Grundstücksentwässerung kritisch gesehen. Im weiteren Verfahren müssen hier noch Verbesserungen und Abstimmungen erfolgen. Dazu müssen auch digitale Ansichten aus verschiedenen Positionen vorgelegt werden. 

Mehrheitlich ist der Gemeinderat aber der Meinung, dass die frühzeitige Beteiligung nun beginnen muss, um den Rahmen für die endgültige Planung zu ermitteln.

Beschluss 1

Der Erste Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt und das Gemeinderatsmitglied Daniela Bernhardt werden bei diesem TOP wegen persönlicher Beteiligung von den
Beratungen und der Abstimmung ausgeschlossen (Art. 49 Abs. 1 GO). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 48 „Gewerbegebiet an der A93" in der heute vorgelegten Form mit Plandatum 14.05.2024 sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan als dessen Bestandteil mit etwaigen sich aus der Diskussion ergebenden Ergänzungen und Änderungen und beschließt dessen Auslegung gemäß § 3 und 4 Abs. 1 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Datenstand vom 26.06.2024 08:08 Uhr