Erhöhung der Gebühren für die Mittagsbetreuung an der Grundschule Oberaudorf, Satzungsänderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.11.2024 ö beschließend 12

Sachverhalt

An der Grundschule Oberaudorf wird bereits ab dem Jahr 2000 eine Mittagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler als freiwillige Leistung angeboten. Sie bietet den Erziehungsberechtigten die Möglichkeit einer qualifizierten Beaufsichtigung ihrer Kinder über die reguläre Unterrichtszeit hinaus. Seit dem Jahr 2021 wird die Mittagsbetreuung per Satzung und dazugehöriger Gebührensatzung geregelt.
Gerade in den vergangenen drei Jahren steigt der Zustrom der Schulkinder zur Mittagsbetreuung stark an. Mit 36 Kindern wird die Höchstzahl der Betreuungsplätze, die in der staatlichen Förderung berücksichtigt werden (drei Gruppen), erreicht.
Derzeit erhält die Gemeinde eine Förderung für drei Gruppen mit einer Betreuungszeit bis 14.00 Uhr von 12.970 € und zurzeit ca. 13.500 € Gebühren für das Schuljahr. Dieser Betrag ist bei Einsatz von zwei Kräften und einer Ersatzkraft bei Ausfällen bei weitem nicht kostendeckend. Dementsprechend ist für die Betreuungskräfte ein wöchentlicher Stundenumfang von durchschnittlich 30 Stunden erforderlich. Als tariflicher Stundenlohn kann hier 18 Euro angesetzt werden. Der Jahresstundenumfang beträgt bei berücksichtigungsfähigen 11 Monaten 1320 Stunden, was einem Lohnaufwand von ca. 51.173,12 Euro bedeutet. Zusätzlich sind noch Verwaltungskosten und Aufwandskosten für die Raumnutzung von ca. 2.000,-- Euro zu berücksichtigen.
Zur Abdeckung der Betreuungszeiten ist der dafür notwendige Aufwand, insbesondere der Personaleinsatz, stark angestiegen. Durch die höhere Schülerzahl an der Grundschule muss die Mittagsbetreuung auch einen Teil der Warteklasse abfangen, daher sind mittlerweile drei Beschäftigte in Teilzeit für dieses Angebot notwendig.
Da bei erstmaligem Satzungserlass im September 2021 sehr niedrige Gebührensätze veranschlagt wurden, reichen die Einnahmen trotz Förderung nicht mehr für eine Kostendeckung aus. Auch im Vergleich zu den Nachbargemeinden sind die derzeit in Oberaudorf festgesetzten Beiträge zu niedrig bemessen. 
Es wird deshalb vorgeschlagen, die Beitragssätze für die Mittagsbetreuung an der Grundschule Oberaudorf von 1,50 Euro auf 2,50 Euro pro Tag für die Betreuungszeit bis 13.00 Uhr und von 2,-- Euro auf 3,50 Euro pro Tag für die Betreuungszeit bis 14.00 Uhr, mit Beginn des nächsten Schuljahres, ab 1. September 2025 anzupassen und wie folgt in einer Änderung der Gebührensatzung für die Einrichtung Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf festzulegen:

Erste Änderungsatzung zur Gebührensatzung für die Einrichtung Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf

Aufgrund von Art. 8 des Kommunalen Abgabegesetzes (KAG) in der derzeit geltenden Fassung wird die Gebührensatzung für die Einrichtung Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

Für die Inanspruchnahme des Angebots der Mittagsbetreuung bis 13.00 Uhr wird eine monatliche Gebühr von 2,50 Euro pro gebuchtem Tag für jedes angemeldete Schulkind erhoben.

§ 2 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

Für die Inanspruchnahme des Angebots der Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr wird eine monatliche Gebühr von 3,50 Euro pro gebuchtem Tag für jedes angemeldete Schulkind erhoben.
Die Änderungssatzung tritt zum 01.09.2025 in Kraft

Diskussionsverlauf

Zunächst lobt der Bürgermeister die Mitarbeiterinnen der Mittagsbetreuung für die hervorragende Arbeit. Durch den kompetenten und freundlichen Umgang des Personals mit den Schulkindern erstreckt sich der Besuch der Mittagsbetreuung auf die maximal erlaubte Betreuungszahl. 

Einzelne Gemeinderatsmitglieder äußern, dass sie die Erhöhung der Gebühren als zu hoch empfinden. Es wird aber darauf hingewiesen, dass die Mittagsbetreuung auch nach Anhebung der Gebühren immer noch das weitaus günstigste Betreuungsangebot für Schulkinder darstellt. Qualität und Aufwand für dieses Angebot sind stets angestiegen, damit kann der Preisanstieg bei den Betreuungszeiten als gerechtfertigt angesehen werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung der Gebühren für die Mittagsbetreuung sowie der damit einhergehenden ersten Änderungsatzung zur Gebührensatzung für die Einrichtung Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf mit Wirkung zum 01.09.2025 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

Datenstand vom 18.12.2024 09:22 Uhr