Anpassungen der Kurbeitragssatzung bezüglich der Änderung im Bundesmeldegesetz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.12.2024 ö informativ 6

Sachverhalt

Ab 01.01.2025 gibt es in Deutschland ein neues Bundesmeldegesetz. Durch dieses, im Rahmen der Bestrebungen zum Bürokratieabbau verabschiedete Gesetz, entfällt die sog. besondere Meldepflicht für Gäste aus Deutschland – nicht aber die Meldepflicht zur Kurabgabe oder zur statistischen Meldung. 
Grundlage der Kur- und Fremdenverkehrsbeitragssatzung in Oberaudorf ist das Kommunale Abgabengesetz (KAG). Hier ist die Meldepflicht zur Kurabgabe geregelt.
Demnach sind die Gäste nach wie vor über Meldescheinvordrucke bzw. das Onlinemeldesystem anzumelden. Lediglich die persönliche Unterschrift ist bei Gästen aus Deutschland nun nicht mehr nötig.
Für Gäste aus dem Ausland hat sich nichts geändert.
Die Befürchtung, dass sich die Gästezahl und die Übernachtungen zur Beitragserhebung aufgrund der weggefallenen Meldepflicht nach dem Bundesmelderecht nicht mehr ermitteln lassen, ist damit nicht eingetreten. In Kommunen, die keine Kurtaxe und keinen Fremdenverkehrsbeitrag erheben, müssen sich Gäste aus Deutschland zukünftig nicht mehr anmelden. Die Ermittlung der Übernachtungszahlen erfolgt anonym durch die Betriebe.
Diese TOP dient daher nur zur Information.

Datenstand vom 29.01.2025 08:19 Uhr