Bauantrag zur Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern mit je 4 Wohneinheiten, Wildbarrenstr. 2, Fl.Nr. 29/1, Gemarkung Oberaudorf
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bau-, Umwelt- und Straßenausschuss, 12.03.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Straßenausschuss | Sitzung des Bau-, Umwelt- und Straßenausschuss | 12.03.2019 | ö | beschließend | 5 |
Beschluss
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht kann einer Ausnahme von der Veränderungssperre zugestimmt werden. Die Gebäude entsprechen den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes. Hinsichtlich der Situierung der Stellplätze kann keiner Ausnahme von den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt werden. Somit ist das Vorhaben nicht genehmigungsfähig.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.04.2019 09:03 Uhr